Um einen intakten Marktplatz für sowohl Händler als auch Kunden zu fördern, sind von den Händlern hochgeladene Demo-Videos erforderlich, um die Anforderungen der Händlerrichtlinien zu erfüllen. Insbesondere die Richtlinien Geistiges Eigentum und Verbotene Produktangebote gelten für Demo-Videos mit den unten aufgeführten detaillierten Anforderungen. Weitere Informationen zum Hochladen eines Demovideos für ein Produkt erhalten Sie in diesem Artikel.
1. Inhalte von Demo-Videos:
- Keine obszönen oder grafischen Inhalte
- Keine hasserfüllten Symbole
- Das Video muss das exakte Produktangebot zeigen
- Nur ein Produkt pro Video
- Ein Demo-Video kann maximal 30 Sekunden lang sein
- Ein Demo-Video kann maximal 50 MB groß sein
2. Anforderungen an den Händlers in Bezug auf das Demo-Video:
- Händler müssen zu folgenden Punkten berechtigt sein:
- Das im Video gezeigte Produkt zu verkaufen (z. B. es können keine Kopfhörer anderer Marken verkauft werden, wenn Ihr Demo-Video originale Apple AirPods zeigt; dies wird als irreführendes Angebot betrachtet)
- Die Marken der in den Videos gezeigten Produkte zu verkaufen
- Das Video zu lizenzieren und zu verbreiten
- Händler müssen jede Aussage über das Produkt im Video überprüfen und belegen können
- Händler sollten in ihren Videos nicht auf Produkte der Konkurrenz verweisen
- Händler sollten Kunden nicht auf andere Verkaufsplattformen verweisen
3. Weitere Anforderungen an den Händler in Bezug auf Demo-Videos:
- Keine eingebetteten Texte
- Vertikales Seitenverhältnis 9:16
- Keine Händler-Logos
- Keine erkennbaren Marken im Hintergrund des Videos oder anderweitig im Video sichtbar, wenn es sich bei dem zu verkaufenden Produkt nicht um ein authentisches Markenprodukt handelt
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