Der folgende Artikel gehört zu einer Artikelserie zu den neuen EU-MwSt.-Anforderungen, die am 1. Juli 2021, 12:00 Uhr MESZ, in Kraft treten. Weitere Informationen finden Sie hier.
Damit Wish für Händler die EU-Umsatzsteuerpflichten ermitteln kann um sicherzustellen, dass die Händler die Bestimmungen der neuen EU-MwSt.-Vorschriften einhalten (die am 1. Juli 2021 in Kraft treten), müssen alle nicht in der EU ansässigen Händler, die Waren in die EU senden, für Wish den EU-MwSt.-Fragebogen beantworten. Er ist ab dem 24. Juni 2021 online verfügbar. Anhand der Antworten kann Wish feststellen, ob Händler eine Niederlassung in der EU besitzen oder nicht. Nicht in der EU ansässige Händler mit Niederlassung in der EU unterliegen denselben EU-MwSt.-Pflichten wie in der EU ansässige Händler (einen Überblick über die MwSt.-Änderungen in der EU finden Sie in diesem Leitfaden). Unvollständig ausgefüllte Fragebögen können dazu führen, dass nicht in der EU ansässige, aber in der EU mehrwertsteuerpflichtige Händler doppelt besteuert werden. Falsche Antworten können dazu führen, dass zu wenig EU-MwSt. gezahlt wird. Dafür können Wish bzw. die EU-Finanzbehörden die betroffenen Händler zur Verantwortung ziehen.
Nachfolgend finden Sie eine Anleitung zum Ausfüllen des Fragebogen zur EU-Mehrwertsteuer im Händler-Dashboard (Details zum Zugriff auf den Fragebogen über das Merchant Plus-Dashboard finden Sie am Ende dieses Artikels):
1. Nicht in der EU ansässige Händler, die unter Konto > Versandeinstellungen bereits den Versand in EU-Länder aktiviert haben, finden den EU-MwSt.-Fragebogen auf der Homepage des Händler-Dashboards im Bereich „Aufgaben“. Klicken Sie auf „Fragebogen starten“. Die betroffenen Händler werden auch per E-Mail kontaktiert und gebeten, diesen Fragebogen auszufüllen.
Auch nicht in der EU ansässige Händler, die unter Konto > Versandeinstellungen ein EU-Bestimmungsland aktivieren möchten, werden zum Ausfüllen des Fragebogens aufgefordert, sobald sie auf „Auf vorhandene, nicht beworbene Produkte anwenden“ klicken. Bitte beachten Sie, dass Händler künftig neue EU-Länder erst dann in den Versandeinstellungen aktivieren können, wenn sie den Fragebogen ausgefüllt haben.
2. Beantworten Sie die Fragen auf der Seite „EU-MwSt.-Fragebogen“ präzise, damit Wish Ihre EU-MwSt.-Verpflichtungen als Händler ermitteln kann.
1). Müssen Sie in einem oder mehreren Mitgliedstaaten der EU Unternehmenssteuer oder Einkommensteuer zahlen?
Wenn ja, müssen Händler ihre Gewerbeanmeldung (Auszug aus dem Handelsregister) als Nachweis hochladen. Wie Sie eine Kopie dieses Dokuments erhalten, erfahren Sie von Ihrem nationalen oder örtlichen Handelsregister bzw. auf der Website des Handelsregisters.
Wenn nein, beantworten Sie die Fragen 2, 3 und 4.
2). Beschäftigen Sie Personal in einem der EU-Mitgliedstaaten?
3). Haben Sie eine Geschäftsadresse (z. B. gemietete Büroräume) in einem der EU-Mitgliedstaaten?
Wenn ja, geben Sie die Geschäftsadresse an. Auch wenn Händler mehrere Geschäftsadressen in EU-Staaten haben, müssen sie nur eine angeben.
4). Sind Sie in einem Handelsregister eingetragen bzw. sind Sie in einem EU-Mitgliedstaat für Umsatzsteuerzwecke registriert?
Wenn ja, müssen Händler ihre UID-Nummer bzw. ihre Handelsregisternummer angeben. Um die Überprüfung der Daten zu beschleunigen, empfehlen wir Händlern nachdrücklich, nach Möglichkeit beide Nummern anzugeben. Hinweis: Wenn Sie im Feld „UID-Nummer“ einen Wert eingeben, müssen Sie auch das Dropdown-Menü „Land/Region für MwSt.-Registrierung“ ausfüllen.
Nachdem Sie alle erforderlichen Fragen beantwortet haben, klicken Sie auf „Senden“, um den Fragebogen an Wish zur Überprüfung weiterzuleiten.
3. Unten finden Sie eine Aufschlüsselung der verschiedenen Sachlagen zum EU-Niederlassungsstatus (wie auf der Seite Steuereinstellungen) basierend auf den Antworten im Fragebogen:
- Keine Niederlassung: Der EU-MwSt.-Fragebogen wurde erfolgreich gesendet. Es wurde festgestellt, dass der Händler keine Niederlassung in der EU besitzt. Wenn der Händler der Ansicht ist, dass im Fragebogen ungenaue Angaben gemacht wurden, kann er unter dem Bereich „EU-Niederlassungsstatus“ auf die Schaltfläche „Fragebogen erneut einreichen“ klicken, um den Fragebogen erneut auszufüllen und zu senden.
- Wird geprüft: Der EU-MwSt.-Fragebogen wurde erfolgreich eingereicht und wird momentan vom Wish-Team geprüft. Bis der Status einer EU-Niederlassung feststeht, geht Wish davon aus, dass der Händler noch keine Niederlassung in der EU hat.
- Bestätigt: Nach Prüfung der Antworten im EU-MwSt.-Fragebogen ist das Wish-Team zu dem Ergebnis gekommen, dass der Händler eine Niederlassung in der EU besitzt.
- Abgelehnt: Nach Prüfung der Antworten im EU-MwSt.-Fragebogen hat das Wish-Team den Antrag des Händlers abgelehnt und entschieden, dass der Händler keine Niederlassung in der EU besitzt. Wenn der Händler der Ansicht ist, dass im Fragebogen ungenaue Angaben gemacht wurden, kann er unter dem Bereich „EU-Niederlassungsstatus“ auf die Schaltfläche „Fragebogen erneut einreichen“ klicken, um den Fragebogen erneut auszufüllen und zu senden.
Hinweis: Wenn Händler auf der Homepage des Händler-Dashboards versehentlich oder absichtlich die Aufforderung im Abschnitt „Aufgaben“ ignoriert haben, den Fragebogen zu beantworten, können sie den Fragebogen auch direkt von der Homepage „Steuereinstellungen“ aufrufen. Bis der Fragebogen ausgefüllt wurde, bleibt der Status „Niederlassung in der Europäischen Union (EU)“ (siehe oben) „Nicht gestartet“.
In der EU ansässige Händler und nicht in der EU ansässige Händler mit Niederlassung in der EU (wie durch obigen Fragebogen festgestellt) können dann mithilfe dieser Anleitung ihre EU-Steuereinstellungen festlegen (ab 28. Juni 2021).
HINWEIS: Händler mit Zugang zum Merchant Plus-Dashboard können den Fragebogen zur EU-Mehrwertsteuer direkt unter https://merchant.wish.com/tax/settings aufrufen. Merchant Plus-Händler werden außerdem aufgefordert, den Fragebogen per E-Mail zu übermitteln.
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