Bitte beachten Sie, dass die Informationen in diesem Artikel NICHT als steuerliche, rechtliche oder sonstige professionelle Beratung anzusehen sind.
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Die EU- Mehrwertsteuer (MwSt.) auf Waren, die an Kunden in der EU verkauft werden, gilt für:
- Importe in die EU
- Lieferungen innerhalb der EU durch Händler, die nicht in der EU ansässig sind
- Grenzüberschreitende Lieferungen durch Händler, die in der EU ansässig sind
Die folgenden Informationen skizzieren die EU-MwSt. und Maßnahmen, die Händlern helfen, alle Bestimmungen zu beachten.
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- Alle in die EU importierten Waren unterliegen der Mehrwertsteuer.
- Der aktuelle Schwellenwert für den grenzüberschreitenden Fernabsatz innerhalb der EU liegt bei 10.000 €. In der EU ansässige Händler mit einem Jahresumsatz von mehr als 10.000 € müssen Mehrwert-/Umsatzsteuer in dem EU-Land abführen, in das die Waren geliefert werden (d. h. im Bestimmungsland).
Für Bestellungen, die von außerhalb der EU in die EU versandt werden
- Wenn der Sendungswert der Bestellung 150 € nicht überschreitet, berechnet und erhebt Wish die Mehrwertsteuer und führt sie an die Steuerbehörden in der EU ab. Bitte achten Sie daher darauf, dass der von Ihnen angegebene Produkt- und Versandpreis nicht den MwSt.-Betrag enthalten. Diese Mehrwertsteuer wird angegeben und über den Import One-Stop Shop (IOSS, umfassendes Importsystem) von Wish abgeführt.
- Der Sendungswert ist der vom Kunden bezahlte Produktgesamtwert für alle Produkte, die ein Kunde in einer Einzeltransaktion von einem einzelnen Händler kauft, ohne Versand, Steuern und Zölle.
- Wenn der Sendungswert einer Bestellung 150 € übersteigt, berechnet Wish die Mehrwertsteuer, führt sie ab und gibt sie an den Händler weiter, wenn er die Zahlung für diese Bestellung erhält. Achten Sie daher bitte darauf, dass der von Ihnen angegebene Produkt- und Versandpreis nicht den MwSt.-Betrag enthalten. Der MwSt.-Betrag für diese Bestellungen muss von den Händlern an den Zoll abgeführt werden. Da die Bestellung beim Kunden „geliefert verzollt" (DDP, Delivered Duty Paid) eintreffen sollte, stimmen Sie sich bitte mit dem Spediteur ab, wie Mehrwert-/Umsatzsteuer und Zölle bei der Einfuhr für Sie abgewickelt werden.
- Damit Händler diese Bestellungen leichter identifizieren können, werden sie im Händler-Dashboard als „Bezahlung der Kundenmehrwertsteuer (PC-VAT) erforderlich" gekennzeichnet. Für die Abwicklung dieser Bestellungen und Einhaltung der EU-MwSt.-Anforderungen müssen Händler bestimmte Spediteure in Anspruch nehmen.
Für Bestellungen, die von innerhalb der EU in die EU versandt werden
In der EU ansässige Händler und nicht in der EU ansässige Händler mit einer Niederlassung in der EU:
- Sie müssen Wish über Ihren Status informieren (in der EU ansässig oder nicht), so dass wir Ihre MwSt.-Pflicht ermitteln können. Nicht in der EU ansässige Händler mit Niederlassung in der EU werden in Bezug auf EU-MwSt.-Pflichten den in der EU ansässigen Händlern gleichgestellt.
- Sie sind für die Abführung der MwSt. an die EU-Steuerbehörden verantwortlich. Sie haben zwei Optionen bei der Berechnung und Erhebung der MwSt. für Bestellungen, die innerhalb der EU versandt werden: Sie können die Steuereinstellungen im Händler-Dashboard vornehmen oder auch nicht.
- Wenn Händler die Steuereinstellungen VORNEHMEN: Sobald die Steuereinstellungen für Bestimmungsländer in der EU festgelegt, überprüft und bestätigt sind, berechnet und erhebt Wish die MwSt. für Bestellungen innerhalb der EU basierend auf dem Bestimmungsland der Waren (unabhängig von der EU-weiten Fernabsatzschwelle von 10.000 €) und überweist den MwSt.-Betrag an die Händler, die ihn an die Steuerbehörden abführen müssen. Wenn sich Händler für diese Option entscheiden, müssen sie sicherstellen, dass der Produkt- und der Versandpreis nicht die MwSt. enthalten. Bitte beachten Sie, dass die Berechnung der MwSt. (durch Wish, sofern die Steuereinstellungen korrekt aktiviert wurden) davon ausgeht, dass die Fernabsatzschwelle von 10.000 überschritten oder vom Händler im Rahmen seiner eigenen Steuerverwaltung nicht berücksichtigt wird. (In diesem Fall bedeutet „nicht berücksichtigt", dass die MwSt. im Ursprungsland nicht gilt, auch wenn die erwähnte Fernabsatzschwelle nicht überschritten wird.)
- Wenn Händler KEINE Steuereinstellungen VORNEHMEN: Der Händler muss die MwSt. selbst berechnen und erheben. Er wird dann nicht durch die Steuereinstellungen von Wish unterstützt, bevor er die MwSt. an die EU-Steuerbehörden abführt.
- Händler im Vereinigten Königreich und in der EU, die generalüberholte Elektronikartikel innerhalb des Vereinigten Königreichs oder der EU versenden: Beachten Sie die „Richtlinien für den Verkauf generalüberholter Elektronikartikel". Sie enthalten Informationen zur Verantwortung von Händlern in Bezug auf MwSt.-Grenzwerte.
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Die vorangehenden Informationen zur Mehrwertsteuer in der EU gelten nicht für die folgenden Gebiete in der EU:
- Åland-Inseln
- Campione d'Italia
- Kanarische Inseln
- Ceuta
- Französisch Guyana
- Französische Übersee-Gebiete von Guadeloupe
- Insel Helgoland
- Italienische Gewässer am Luganer See
- Livigno
- Martinique
- Melilla
- Berg Athos
- Réunion
- Saint-Barthélemy
- Saint-Martin
- Gemeinde Büsingen
Händler ohne Sitz in der EU und ohne Niederlassung in der EU:
Wish berechnet und erhebt die MwSt. und führt sie direkt an die EU-Steuerbehörden über den One-Stop Shop (OSS) von Wish ab. Der Wert der Sendung spielt keine Rolle.
Folgende Maßnahmen helfen bei der Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen
1. Nehmen Sie die EU-Steuereinstellungen vor (gilt für in der EU ansässige Händler und nicht in der EU ansässige Händler mit Niederlassung in der EU)
In der EU ansässige Händler und nicht in der EU ansässige Händler mit Niederlassung in der EU können EU-Steuereinstellungen für ihre EU-Bestimmungsländer einrichten. Gehen Sie dazu im Händler-Dashboard auf die Seite Steuereinstellungen.
Hinweis: Händler im Vereinigten Königreich und in der EU, die generalüberholte Elektronikartikel versenden, sollten generalüberholte Artikel NICHT in der Seite Steuereinstellungen auf Wish eintragen, da diese Seite keine generalüberholten Waren unterstützt.
2. Zweitwarenlager-Adressen aktualisieren (gilt nur für alle Händler, die von Zweitwarenlagern in die EU versenden; nur Händler mit Händler-Dashboard)
Um sicherzustellen, dass die EU-MwSt. korrekt erhoben und abgeführt wird, müssen Händler mit Bestellungen, die von Zweitwarenlagern in die EU versandt werden, die Anschriften des oder der Warenlager im Händler-Dashboard angeben oder bearbeiten. Dies ist für die EU-MwSt. besonders wichtig, wenn die aktuelle Anschrift des Warenlagers fehlt oder falsch ist.
Alle Händler, die Bestellungen in die EU versenden, müssen ihr Warenlagerinventar und die Anschriften ihrer Warenlager stets auf dem neuesten Stand halten, damit die MwSt.-Erhebung für in die EU versandte Bestellungen von jedem entsprechenden Haupt- oder Zweitwarenlager ermittelt werden kann. Wish überwacht die in die EU gehenden Bestellungen von Händlern, um Diskrepanzen bei den Herkunftsländern/-regionen zu minimieren, und Wish ergreift alle erforderlichen Maßnahmen, wenn bestimmtes betrügerisches Verhalten festgestellt wird.
Weitere Informationen zur Bearbeitung von Zweitwarenlager-Anschriften.
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