Bitte beachten Sie, dass die Informationen in diesem Artikel NICHT als steuerliche, rechtliche oder sonstige professionelle Beratung anzusehen sind.
Die Europäische Union (EU) hat Änderungen bei der Erhebung von Mehrwertsteuer (MwSt.) in der EU für Waren bekanntgegeben, die an Kunden in der EU verkauft werden. Diese Änderungen treten am 1. Juli 2021 in Kraft und betreffen Importe in die EU, Lieferungen innerhalb der EU durch Händler, die nicht in der EU ansässig sind, und länderübergreifende Lieferungen durch Händler, die in der EU ansässig sind.
Der folgende Artikel skizziert die Änderungen, die die neuen EU-MwSt.-Vorschriften mit sich bringen, und wie Händler den neuen Vorschriften entsprechen können.
Änderungen bei der EU-MwSt. (ab 1. Juli 2021)
Die folgende Liste bietet einen detaillierten Überblick über die zum 1. Juli 2021 in Kraft tretenden Änderungen bei der EU-MwSt.:
1. Aktualisierung der bestehenden EU-Vorschriften zur MwSt.:
- Die Mehrwertsteuerbefreiung für den Import von Waren mit einem Wert von maximal €22 in die EU wird abgeschafft. Das heißt, dass ab dem 1. Juli 2021 alle in die EU importierten Waren mehrwertsteuerpflichtig sind.
- Die aktuellen Schwellenwerte für den grenzüberschreitenden Fernabsatz innerhalb der EU entfallen und werden durch einen neuen EU-weiten Schwellenwert in Höhe von €10.000 ersetzt. In der EU ansässige Händler mit einem Jahresumsatz von mehr als €10.000 müssen Mehrwert-/Umsatzsteuer in dem EU-Land abführen, in das die Waren geliefert werden (Bestimmungsland).
2. MwSt.-Änderungen bei Bestellungen, die von außerhalb der EU in die EU versandt werden:
- Wenn der vom Kunden bezahlte Preis für eine Sendung maximal €150 beträgt (ohne alle sonstigen Zahlungen des Kunden wie Versand und Steuern), berechnet Wish die Mehrwertsteuer, erhebt sie und führt sie an die EU-Finanzbehörden ab. Bitte achten Sie daher darauf, dass der von Ihnen angegebene Produkt- und Versandpreis nicht bereits die Mehrwertsteuer beinhaltet. Diese Mehrwertsteuer wird über den Import One-Stop Shop (IOSS) von Wish deklariert und abgeführt. Weitere Informationen zu IOSS finden Sie hier.
- Wenn der vom Kunden bezahlte Preis für eine Sendung mehr als 150 € beträgt (ohne alle sonstigen Zahlungen des Kunden wie Versand und Steuern), berechnet Wish die Mehrwertsteuer, erhebt sie und überweist den MwSt.-Betrag an den Händler, wenn dieser die Zahlung für diese Bestellung erhält. Bitte achten Sie daher darauf, dass der von Ihnen angegebene Produkt- und Versandpreis nicht bereits die Mehrwertsteuer beinhaltet. Die Mehrwertsteuer für diese Bestellungen muss vom Händler an den Zoll abgeführt werden. Da die Sendung beim Kunden verzollt (Delivery Duty Paid (DDP),eintreffen sollte, sprechen Sie bitte mit dem Spediteur ab, wie die Mehrwertsteuer und Zölle für die Einfuhr in Ihrem Auftrag abgeführt werden.
Um Händlern bei der Identifizierung derartiger Bestellungen zu helfen, werden sie im Händler-Dashboard oder Merchant Plus-Dashboard mit „Bezahlung der Kundenmehrwertsteuer („PC-VAT“) erforderlich” gekennzeichnet. Aufgrund der EU-MwSt.-Anforderungen müssen Händler diese Bestellungen über bestimmte Versandunternehmen abwickeln. Noch vor dem 1. Juli 2021 wird Wish diverse Logistikanforderungen für Bestellungen in die EU mitteilen. Dazu gehören Anforderungen an Versandunternehmen für Bestellungen mit „Bezahlung der Kundenmehrwertsteuer („PC-VAT”) erforderlich” und Informationen, welche weiteren Angaben zur Bestellung Händler dem Versandunternehmen für die Zollerklärung angeben müssen. Wir werden diesen Bereich im Hilfecenter demnächst entsprechend aktualisieren.
3. MwSt.-Änderungen für Bestellungen, die grenzübergreifend innerhalb der EU versandt werden (innerhalb der EU):
- Wenn Sie Bestellungen innerhalb der EU versenden, muss Wish zur Feststellung Ihrer MwSt.-Verpflichtungen wissen, ob Sie als Händler in der EU ansässig sind oder nicht in der EU ansässig sind, aber eine Niederlassung in der EU haben. Händler, die nicht in der EU ansässig sind, müssen bis zum 1. Juli 2021 unseren EU-MwSt.-Fragebogen ausfüllen. Nur so kann Wish feststellen, ob diese Händler eine Niederlassung in der EU besitzen (wie Sie den Fragebogen ausfüllen, erfahren Sie in diesem Leitfaden). Für nicht in der EU ansässige Händler mit Niederlassung in der EU gelten dieselben EU-MwSt.-Pflichten wie für Händler, die in der EU ansässig sind.
- In der EU ansässige Händler und nicht in der EU ansässige Händler mit einer Niederlassung in der EU, die Bestellungen innerhalb der EU versenden, sind letztendlich für die Abführung der Mehrwertsteuer an die EU-Finanzbehörden verantwortlich. Wie Sie die Mehrwertsteuer für Bestellungen innerhalb der EU berechnen und erheben können, erfahren Sie hier:
1. in der EU ansässige Händler und nicht in der EU ansässige Händler mit einer Niederlassung in der EU können im Händler-Dashboard oder Merchant Plus-Dashboard Steuereinstellungen vornehmen (neue Steuereinstellungen für die EU können ab dem 28. Juni 2021 festgelegt werden). Wenn die Steuereinstellungen für Bestimmungsländer in der EU festgelegt, geprüft und verifiziert wurden, errechnet und erhebt Wish die MwSt. für Bestellungen, die innerhalb der EU versandt werden. Der Mehrwertsteuersatz richtet sich nach dem Bestimmungsland der Waren (unabhängig von der EU-weiten Fernabsatzschwelle von €10.000). Wish überweist den MwSt.-Betrag an die Händler, die ihn wiederum an die Finanzbehörden abführen müssen. Wenn Händler Steuereinstellungen festlegen möchten, müssen sie sicherstellen, dass der angegebene Produkt- und Versandpreis nicht bereits die MwSt. enthalten.
Wenn ein in der EU ansässiger Händler oder ein nicht in der EU ansässiger Händler mit einer Niederlassung in der EU internationale Bestellungen innerhalb der EU ausführt, wird bei der Berechnung der MwSt. (durch Wish, sofern die Steuereinstellungen ordnungsgemäß aktiviert wurden) davon ausgegangen, dass die Fernabsatzschwelle von €10.000 bereits überschritten oder durch den Händler über seine eigene Finanzbehörde erlassen wurde (hier bedeutet „erlassen“, dass die MwSt. im Ursprungsland auch dann nicht anwendbar ist, wenn die oben erwähnte Fernabsatzschwelle nicht überschritten wurde).
2. In der EU ansässige Händler und nicht in der EU ansässige Händler mit einer Niederlassung in der EU können auch auf Steuereinstellungen im Händler-Dashboard oder Merchant Plus-Dashboard verzichten. In diesem Fall müssen diese Händler die MwSt. selbst berechnen und einziehen, bevor sie die MwSt. an die EU-Finanzbehörden abführen. Der Service für Steuereinstellungen von Wish steht ihnen dann nicht zur Verfügung.
- Für nicht in der EU ansässige Händler ohne Niederlassung in der EU, die Bestellungen innerhalb der EU versenden, berechnet Wish die MwSt. über das One-Stop Shop (OSS) System von Wish, zieht die MwSt. ein und führt sie direkt an die EU-Finanzbehörden ab. Der Wert der Sendung spielt dabei keine Rolle. Weitere Informationen zu OSS finden Sie hier.
Hinweis: Die Änderungen bei der EU-MwSt. gelten nicht für folgende EU-Hoheitsgebiete:
- Berg Athos
- Kanarische Inseln
- Französisches Überseegebiet Guadeloupe
- Französisch-Guayana
- Martinique
- Réunion
- Saint-Barthélemy
- Saint-Martin
- Åland-Inseln
- Campione d'Italia
- zum italienischen Gebiet gehörender Teil des Luganer Sees
- Helgoland
- Büsingen
- Ceuta
- Melilla
- Livigno
Vorgeschlagene Maßnahmen für Händler
Unten finden Sie eine Liste empfohlener Maßnahmen, mit denen sich Händler auf das Inkrafttreten der EU-MwSt.-Änderungen am 1. Juli 2021, 12:00 MESZ vorbereiten sollten:
1. Füllen Sie den EU-MwSt.-Fragebogen aus (für alle nicht in der EU ansässigen Händler, die mindestens ein EU-Land in ihren Versandeinstellungen aktiviert haben):
Um sicherzustellen, dass sie die EU-MwSt.-Änderungen beachten und die MwSt. für Bestellungen in die EU korrekt erhoben und abgeführt wird, sollten nicht in der EU ansässige Händler spätestens zum 1. Juli 2021 einen kurzen Fragebogen im Händler-Dashboard oder Merchant Plus-Dashboard ausfüllen. Mithilfe dieses Fragebogens kann Wish feststellen, ob ein nicht in der EU ansässiger Händler eine Niederlassung in der EU besitzt und daher - im Hinblick auf die EU-Mehrwertsteuer - wie ein in der EU ansässiger Händler behandelt werden sollte.
Bis dieser Fragebogen präzise ausgefüllt wurde, geht Wish davon aus, dass ein Händler über KEINE Niederlassung in der EU verfügt und zieht daher die MwSt. für Bestellungen innerhalb der EU ein und führt sie an die EU-Finanzbehörden ab. Dieses Vorgehen gilt grundsätzlich ab dem 1. Juli 2021. Sollte der Händler MwSt.-pflichtig für Bestellungen innerhalb der EU sein (d. h. er hat doch eine Niederlassung in der EU), kann das zu einer doppelten Abführung der MwSt. führen. Wish erstattet keine MwSt. an den Händler zurück. Um derartige Risiken zu vermeiden, empfehlen wir Händlern nachdrücklich, den Fragebogen vor dem 1. Juli 2021 auszufüllen.
Händler, die derzeit EU-Länder im Händler-Dashboard auf der Seite Konto > Versandeinstellungen (oder der Seite für Versandeinstellungen des Merchant Plus-Dashboard) aktiviert haben, werden per E-Mail zum Ausfüllen dieses Fragebogens eingeladen. Künftig dürfen Händler neue EU-Länder erst dann in den Versandeinstellungen aktivieren, wenn sie den Fragebogen ausgefüllt haben.
Diese Anleitung erläutert Ihnen im Detail, wie und wo Sie den Fragebogen finden und ausfüllen.
2. Legen Sie EU-Steuereinstellungen fest (für in der EU ansässige Händler und nicht in der EU ansässige Händler mit einer Niederlassung in der EU - wie aus dem EU-MwSt.-Fragebogen ermittelt):
In der EU ansässige Händler und nicht in der EU ansässige Händler mit einer Niederlassung in der EU (wie aus dem - in Maßnahme 1 oben beschriebenen - EU-MwSt.-Fragebogen hervorgeht) können ab dem 28. Juni 2021 die neuen EU-Steuereinstellungen für ihre EU-Bestimmungsländer festlegen (nur für Bestellungen innerhalb der EU). Diese Einstellungen können die Händler im Händler-Dashboard oder Merchant Plus-Dashboard über unsere Seite Steuereinstellungen festlegen.
Die von den Händlern neu festgelegten EU-Steuereinstellungen werden von Wish auf ihre Korrektheit geprüft. Erst dann werden sie aktiviert. Nach der Prüfung und Verifizierung durch Wish berechnet Wish die MwSt. für Bestellungen aus einem EU-Land in andere EU-Bestimmungsländer, die die Händler in den Steuereinstellungen* festgelegt haben, zieht die MwSt. ein und überweist sie an die Händler zur Abführung an die Steuerbehörden. Wenn Händler die neuen EU-Steuereinstellungen nicht für ihre innerhalb der EU versandten Bestellungen festlegen, berechnet Wish die MwSt. nicht im Namen der Händler und zieht sie nicht ein. Dann sind die Händler dafür verantwortlich, dass sie ihren EU-MwSt.-Pflichten unmittelbar selbst nachkommen.
Bei in der EU ansässigen Händlern und nicht in der EU ansässigen Händlern mit einer Niederlassung in der EU bleiben die Steuereinstellungen, die aktuell so eingerichtet sind, dass die MwSt. für EU-Länder erhoben wird, bestehen, bis neue EU-Steuereinstellungen festgelegt wurden. Bei nicht in der EU ansässigen Händlern ohne Niederlassung in der EU (wie aus dem EU-MwSt.-Fragebogen hervorgeht) erlöschen alle aktuellen EU-Steuereinstellungen zum 1. Juli 2021.
Diese Anleitung erläutert Ihnen im Detail, wie und wo Sie EU-Steuereinstellungen ab dem 28. Juni 2021 festlegen.
*Wenn Sie beim Festlegen von Steuereinstellungen eine OSS-Nummer (One Stop Shop) für ein EU-Land angeben, berechnet Wish die MwSt. für Ihre Bestellungen in alle EU-Länder und zieht die MwSt. ein. Wenn Sie keine OSS-Nummer haben, müssen Sie Ihre UID-Nummern für alle EU-Bestimmungsländer angeben, für die Sie Steuereinstellungen vornehmen möchten.
3. Zweitwarenlager-Adressen aktualisieren (gilt nur für alle Händler, die von Zweitwarenlagern in die EU versenden; nur Händler mit Händler-Dashboard):
Um sicherzustellen, dass die EU-MwSt. korrekt erhoben und abgeführt wird, müssen Händler mit Bestellungen, die von Zweitwarenlagern in die EU versandt werden, die Anschriften des oder der Warenlager im Händler-Dashboard angeben oder bearbeiten. Dies ist für die EU-MwSt. besonders wichtig, wenn die aktuelle Anschrift des Warenlagers fehlt oder falsch ist.
Alle Händler, die Bestellungen in die EU versenden, müssen ihr Warenlagerinventar und die Anschriften ihrer Warenlager stets auf dem neuesten Stand halten, damit die MwSt.-Erhebung für in die EU versandte Bestellungen von jedem entsprechenden Haupt- oder Zweitwarenlager ermittelt werden kann. Wish überwacht die in die EU gehenden Bestellungen von Händlern, um Diskrepanzen bei den Herkunftsländern/-regionen zu minimieren, und Wish ergreift alle erforderlichen Maßnahmen, wenn bestimmtes betrügerisches Verhalten festgestellt wird.
Diese Anleitung erläutert im Detail, wie Sie die Anschriften von Zweitwarenlagern angeben oder bearbeiten.
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