Der folgende Artikel gehört zu einer Artikelserie über die neuen EU-Anforderungen zur Abwicklung von Bestellungen, die am 1. Juli 2021, 12:00 Uhr MESZ, in Kraft treten. Weitere Informationen finden Sie hier.
Zur Einhaltung der am 1. Juli 2021 in Kraft tretenden Mehrwertsteueränderungen in der Europäischen Union (EU) müssen Händler, die Bestellungen von außerhalb der EU in die EU versenden, unter Umständen dem Versandunternehmen für die Zollerklärung zusätzliche Bestellinformationen bereitstellen (diese Informationen sollen das Ausfüllen erforderlicher Zollerklärungen erleichtern).
Bitte beachten Sie, dass nicht alle Händler, die Bestellungen von außerhalb der EU in die EU ausführen, zusätzliche Maßnahmen ergreifen müssen. Dieser Artikel skizziert verschiedene Fälle und entsprechende Maßnahmen, die für verschiedene Händlergruppen gelten.
1. Versand vom chinesischen Festland in die EU
Händler, die über das Programm für erweiterte Logistik oder das Smart Logistics Program Bestellungen vom chinesischen Festland in die EU ausführen, müssen KEINE der unten beschriebenen zusätzlichen Maßnahmen ergreifen, um Logistik- oder Zollanforderungen zu entsprechen. Diese beiden Programme decken alle erforderlichen Maßnahmen für diese Bestellungen ab.
Allerdings werden Bestellungen mit Direktlieferung, die ab dem 26. Juni 2021, 0:00 Uhr MESZ (d. h. 25. Juni 2021, 22:00 Uhr UTC) freigegeben wurden und an eine Kundenanschrift in der EU gehen, mit „Bestellung in die Europäische Union“ auf der Seite Bestellungen > Unausgeführte Bestellungen und auf der Seite Bestellungen > Verlauf im Händler-Dashboard gekennzeichnet. Dies gilt ab dem 1. Juli 2021, 0:00 Uhr MESZ und ist für Händler verfügbar, die einen WishPost 3PL-Logistikweg (3rd Party Logistics) nutzen. Fahren Sie mit der Maus über die Flagge, um die folgende Kurzinfo aufzurufen:
Konkret bei der Ausführung von Bestellungen vom chinesischen Festland in die EU über WishPost 3PL-Wege können die folgenden zwei Fälle für Händler gelten, die entsprechende Maßnahmen erforderlich machen:
- Sollte der Lieferwert eines Produkts (d. h. der vom Kunden bezahlte Produktpreis) maximal €150 betragen, müssen Händler nichts weiter unternehmen. WishPost kümmert sich um die entsprechenden Logistikanforderungen und die Zollerklärung.
- Beträgt der Warenwert des Produkts mehr als €150, wird die Bestellung durch eine zusätzliche Kennzeichnung, „Bezahlung der Kundenmehrwertsteuer („PC-VAT") erforderlich", hervorgehoben.
- Händler müssen einen der folgenden drei WishPost-Logistikwege nutzen, der einen DDP-Service (Delivered Duty Paid, geliefert verzollt) anbietet und bei der Abführung (beim Zoll) des von Wish erhobenen MwSt.-Betrags bzw. der Zölle hilft:
- SunYou Europäische Express-Pakete
- EQ-Express Paket-HV-GC
- EQ-Expressparcel-HV-SC
- Da Bestellungen mit einem Lieferwert von mehr als 150 € eine offizielle Zollabfertigung und entsprechende Bezahlung von Zöllen erfordern, muss der Händler - in Abstimmung mit seinem gewählten DDP-Versandunternehmen - einen „verantwortlichen Importeur“ für diese Pakete ernennen. Gleichzeitig muss festgelegt werden, wie die Zusatzkosten verwaltet/bezahlt werden.
- Weitere Informationen zu Bestellungen, die in die EU versandt werden und mit „Bezahlung der Kundenmehrwertsteuer („PC-VAT“) erforderlich” gekennzeichnet sind, finden Sie hier.
- Händler müssen diesen Versandunternehmen für die Zollerklärung zusätzliche Bestellinformationen bereitstellen.
- Welche Bestellinformationen für die Zollerklärung erforderlich sind, finden Sie unter der Spalte „Aktion“ der jeweiligen Bestellung. Klicken Sie auf „Details anzeigen“, und gehen Sie zur Seite „Bestelldetails“ der Bestellung.
- Auf der Seite „Bestelldetails“ finden Sie im Bereich „Produktdetails“ einen neuen Abschnitt: „Informationen für die Zollerklärung für Bestellungen in die EU”. Dieser Abschnitt führt alle Informationen auf, die Sie Versandunternehmen bereitstellen müssen. Händler können die in diesem Abschnitt der Seite aufgeführten Informationen dem Versandunternehmen der drei oben aufgeführten WishPost Logistikwege in jedem vom Versandunternehmen akzeptierten Format zusenden (wenn möglich, empfehlen wir nachdrücklich die Zusendung auf elektronischem Weg):
- Händler finden diese Informationen auch über v2 und v3 API. Insbesondere gilt:
-
- V2 API: Händler können diese Informationen über das neue Attribut ‘eu_vat_info’ in der Antwort der folgenden, auf die Bestellung bezogenen v2 API Endpunkte aufrufen
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- Bestellung abrufen: AUF https://merchant.wish.com/api/v2/order
- Vor kurzem geänderte Bestellungen abrufen: AUF https://merchant.wish.com/api/v2/order/multi-get
- Vor kurzem geänderte FBS-Bestellungen abrufen: AUF https://merchant.wish.com/api/v2/order/multi-get-fbs
- Unausgeführte Bestellungen abrufen: AUF https://merchant.wish.com/api/v2/order/get-fulfill
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- V3 API: Händler können diese Informationen über das neue Attribut ‘eu_vat_customs_declaration’ in der Antwort der folgenden, auf die Bestellung bezogenen v3 API Endpunkte aufrufen:
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- Bestellung aufrufen: AUF https://merchant.wish.com/api/v3/orders/%7Bid%7D
- Bestellungen auflisten: AUF https://merchant.wish.com/api/v3/orders
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- V2 API: Händler können diese Informationen über das neue Attribut ‘eu_vat_info’ in der Antwort der folgenden, auf die Bestellung bezogenen v2 API Endpunkte aufrufen
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- Händler müssen einen der folgenden drei WishPost-Logistikwege nutzen, der einen DDP-Service (Delivered Duty Paid, geliefert verzollt) anbietet und bei der Abführung (beim Zoll) des von Wish erhobenen MwSt.-Betrags bzw. der Zölle hilft:
So finden Sie die ‘eu_vat_customs_declaration’ unter dem Attribut Bestellung → tax_information → vat_information → eu_vat_customs_declaration.
2. Versand in die EU von außerhalb der EU UND außerhalb des chinesischen Festlands
Beim Versand von Bestellungen von außerhalb der EU UND außerhalb des chinesischen Festlands in die EU müssen Händler ihren Versandunternehmen für die Zollerklärung zusätzliche Bestellinformationen bereitstellen. Sie finden diese Zusatzinformationen über das Händler-Dashboard und die API.
Im Händler-Dashboard:
Die entsprechenden Bestellungen, die ab dem 26. Juni 2021, 0:00 Uhr MESZ (d. h. 25. Juni 2021, 22::00 Uhr UTC) freigegeben wurden, werden mit „Bestellung in die Europäische Union“ auf der Seite Bestellungen > Unausgeführte Bestellungen und Bestellungen > Verlauf im Händler-Dashboard gekennzeichnet. Dies gilt ab dem 1. Juli 2021, 0:00 Uhr MESZ. Fahren Sie mit der Maus über die Flagge, um die folgende Kurzinfo aufzurufen:
Welche Bestellinformationen für die Zollerklärung erforderlich sind, finden Sie unter der Spalte „Aktion“ der jeweiligen Bestellung. Klicken Sie auf „Details anzeigen“, und gehen Sie zur Seite „Bestelldetails“ der Bestellung.
Auf der Seite „Bestelldetails“ finden Händler im Abschnitt „Produktdetails“ einen neuen Abschnitt, „Informationen für die Zollerklärung für Bestellungen in die EU”. Hier finden Sie alle erforderlichen Informationen, die Händler den Versandunternehmen mitteilen müssen. Händler können diese Informationen in jedem vom Versandunternehmen akzeptierten Format zusenden (wenn möglich, empfehlen wir nachdrücklich die Zusendung auf elektronischem Weg):
Bitte beachten Sie: Es gibt zwei verschiedene Szenarien:
A. Wenn der Lieferwert der Bestellung (d. h. der vom Kunden bezahlte Produktpreis) maximal €150 beträgt, kann Wish Händlern erlauben, die Wish Import One Stop Shop Nummer (die „Wish IOSS-Nummer”) in begrenztem Umfang zu verwenden, wie im Bildschirmfoto unten gezeigt. Für diese Nummer gelten bestimmte Bedingungen, die in einem Warnhinweis aufgeführt werden. Dieser Warnhinweis wird in den entsprechenden Fällen angezeigt. Einzelheiten finden Sie unten.
Bitte beachten Sie, dass jeder Missbrauch der IOSS-Nummer (auch die Speicherung dieser Angaben offline digital oder physisch) einen Verstoß gegen Vorschriften darstellt und Strafen bzw. die vorübergehende Sperrung der Verkäufe/Konten des Händlers nach sich ziehen kann. Bitte lesen Sie den Hinweis aufmerksam durch, bevor Sie diese Nummer verwenden.
B. Beträgt der Sendungswert des Produkts (d. h. der vom Kunden bezahlte Produktpreis) mehr als 150 €, wird diese Bestellung in die EU zusätzlich mit „Bezahlung der Kundenmehrwertsteuer („PC-VAT”) erforderlich” gekennzeichnet. Sie finden die Kennzeichnung im Händler-Dashboard auf der Seite Bestellungen > Unausgeführte Bestellungen.
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- Für diesen Bestelltyp muss eines der akzeptierten Versandunternehmen in Anspruch genommen werden, das einen DDP-Service (Delivered Duty Paid, geliefert verzollt) anbietet und bei der Abführung (beim Zoll) der von Wish eingezogenen MwSt. bzw. Zölle hilft. Die Liste akzeptabler Versandunternehmen finden Sie hier.
- Da Bestellungen mit einem Lieferwert von mehr als 150 € eine offizielle Zollabfertigung und entsprechende Bezahlung von Zöllen erfordern, muss der Händler – in Abstimmung mit seinem gewählten DDP-Versandunternehmen – einen „verantwortlichen Importeur“ für diese Pakete ernennen. Gleichzeitig muss festgelegt werden, wie die Zusatzkosten verwaltet/bezahlt werden.
- Weitere Informationen zu Bestellungen, die in die EU versandt werden und mit „Bezahlung der Kundenmehrwertsteuer („PC-VAT“) erforderlich” gekennzeichnet sind, finden Sie hier.
- Bitte beachten Sie, dass Händler den Versandunternehmen für die Zollerklärungen zwar zusätzliche Bestellinformationen mitteilen müssen, aber in diesem Fall NICHT die „Wish IOSS-Nummer” verwenden müssen. Für Sendungen von mehr als €150 gelten die IOSS-Überweisungsregeln nicht. Stattdessen blendet Wish auf der Seite „Bestelldetails“ eine Zeile „UID-Nummer des Händlers” ein:
über die API
Händler können die oben beschriebenen Informationen für Zollerklärungen auch über v2 API und v3 API abrufen. Insbesondere gilt:
- V2 API: Händler können diese Informationen über das neue Attribut ‘eu_vat_info’ in der Antwort der folgenden, auf die Bestellung bezogenen v2 API Endpunkte aufrufen:
- Bestellung abrufen: AUF https://merchant.wish.com/api/v2/order
- Vor kurzem geänderte Bestellungen abrufen: AUF https://merchant.wish.com/api/v2/order/multi-get
- Vor kurzem geänderte FBS-Bestellungen abrufen: AUF https://merchant.wish.com/api/v2/order/multi-get-fbs
- Unausgeführte Bestellungen abrufen: AUF https://merchant.wish.com/api/v2/order/get-fulfill
- V3 API: Händler können diese Informationen über das neue Attribut ‘eu_vat_customs_declaration’ in der Antwort der folgenden, auf die Bestellung bezogenen v3 API Endpunkte aufrufen:
- Bestellung aufrufen: AUF https://merchant.wish.com/api/v3/orders/%7Bid%7D
- Bestellungen auflisten: AUF https://merchant.wish.com/api/v3/orders
So finden Sie die ‘eu_vat_customs_declaration’ unter dem Attribut Bestellung → tax_information → vat_information → eu_vat_customs_declaration.
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