Wenn Sie gesetzlich zum Verkauf eines Produkts berechtigt sind, liegt es in Ihrer Verantwortung, einen ausreichenden Nachweis über die Autorisierung zu erbringen. Es gibt drei Arten der Autorisierung:
- Sie sind der Inhaber des geistigen Eigentums (Markenzeichen, Patent oder Urheberrecht).
- Sie haben die offizielle Genehmigung des Eigentümers des geistigen Eigentums.
- Sie haben eine Partnerschaft mit einem Lieferanten, um die Markenprodukte zu vertreiben, und Ihr Lieferant hat die Erlaubnis des Inhabers des geistigen Eigentums, diese weiterzuverkaufen.
Wenn keine der oben genannten Situationen auf Sie zutrifft, sind Sie nicht zum Verkauf des Produktes berechtigt.
1. Materialien, die benötigt werden, um den Nachweis zu erbringen, dass Sie der Inhaber des geistigen Eigentums sind.
Es liegt in der Verantwortung des Shops zu beweisen, dass die Betreiber Inhaber des geistigen Eigentums sind. Folgendes muss bereitgestellt werden:
- Bild von Markenzeichen, Patent, Urheberrecht
- Der Name und die Einheit, die auf dem Dokument aufgeführt sind, müssen mit den Shop-Informationen übereinstimmen.
- Gültiger Nachweis, dass Sie die im Dokument aufgeführte juristische Person sind
2. Materialien, die benötigt werden, um den Nachweis zu erbringen, dass Sie vom Inhaber des geistigen Eigentums die Berechtigung zum Verkauf haben.
Es liegt in der Verantwortung des Shops, nachzuweisen, dass der Inhaber des geistigen Eigentums sie zum Verkauf ihrer Waren ermächtigt hat. Folgendes muss bereitgestellt werden:
- Markenzeichen, Patent, Urheberrecht
- Bild vom Dokument, das den Besitz des geistigen Eigentums belegt
- Genehmigungsschreiben weiterzuverkaufen
- Kontaktinformationen vom Inhaber des geistigen Eigentums
Das Genehmigungsschreiben muss auf dem Firmenbriefkopf des Inhabers des geistigen Eigentums stehen. Die Kontaktdaten der Person, die die Genehmigung erteilt hat, müssen mit denen der Person übereinstimmen, die das Genehmigungsschreiben unterzeichnet hat.
3. Sie haben eine Partnerschaft mit einem Lieferanten, um die Markenprodukte zu vertreiben, und Ihr Lieferant hat die Erlaubnis des Inhabers des geistigen Eigentums.
Es liegt in der Verantwortung des Shops, einen ausreichenden Nachweis über die Autorisierung zu erbringen. Folgendes muss bereitgestellt werden:
- Markenzeichen, Patent, Urheberrecht
- Bild vom Dokument, das den Besitz des geistigen Eigentums belegt
- Nachweise dafür, dass Ihr Lieferant eine Verkaufsgenehmigung hat
- Nachweis der Partnerschaft mit Ihrem Lieferanten
- Kontaktinformationen des Geschäftsvertreters für Ihren Lieferanten
Um den Nachweis zu erbringen, dass Ihr Lieferant die Berechtigung zum Weiterverkauf hat, können Sie eines der beiden folgenden Dokumente einreichen:
- Ein Weiterverkaufgenehmigungsschreiben vom Inhaber des geistigen Eigentums an den Lieferanten, oder
- Ein Schreiben Ihres Lieferanten, in dem er bestätigt, dass er die Genehmigung zum Weiterverkauf vom Eigentümer des geistigen Eigentums hat
Als Nachweis der Partnerschaft mit Ihrem Lieferanten können Sie eines der beiden folgenden Dokumente einreichen:
- ein Brief von Ihrem Lieferanten, der bestätigt, dass Sie und Ihr Lieferant zusammenarbeiten, um Produkte dieser Marke weiterzuverkaufen
- Eine aktuelle Rechnung die den Einkauf dieser Markenartikel von Ihrem Lieferanten anzeigt
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