Eine rechtliche Genehmigung zum Auflisten eines Produkts bedeutet, dass ein Händler eine gesetzliche Genehmigung für alle in der Produktliste verwendeten geistigen Eigentumsrechte (IP) besitzt. Dies bedeutet, dass Händler über die Berechtigung für alle Patente, Marken und Urheberrechte verfügen müssen, die in einem Produktangebot verwendet werden.
Für jedes geistige Eigentum in einer Liste müssen Händler beweisen, dass:
1. der Händler die Eigentumsrechte (IP) besitzt .
ODER
2. der IP-Inhaber dem Händler die Berechtigung zur Verwendung erteilt hat.
Wenn Ihre Markenberechtigung abgelehnt wurde, hat der Händler keinen ausreichenden Nachweis für einen der oben genannten Fälle erbracht.
Stellen Sie sicher, dass Sie das gesamte geistige Eigentum in Ihrem Produktangebot besitzen oder dass Sie die ausdrückliche Erlaubnis haben, das IP vom Eigentümer zu verwenden.
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