WICHTIG: Händler, die Produkte zum Verkauf auf dem Wish-Marktplatz anbieten, müssen alle geltenden Gesetze und Wish-Richtlinien einhalten. Artikel, die Verbrauchern in Kanada angeboten und verkauft werden, müssen den Gesetzen und Vorschriften des Staates, der Provinzen, Territorien, Städte und Kommunen entsprechen.
Alle auf Wish angebotenen Pflanzenschutzmittel und Pflanzenschutzprodukte, die in Kanada verkauft oder nach Kanada exportiert werden, müssen dem kanadischen Pest Control Products Act (PCPA, Schädlingsbekämpfungsgesetz) und den geltenden Gesetzen und Vorschriften der kanadischen Provinzen und Territorien entsprechen.
Das bedeutet konkret für Pflanzenschutzmittel (Schädlingsbekämpfungsprodukte), die in Kanada zur Bekämpfung, Vermeidung, Vernichtung, Eindämmung, Anziehung oder Abweisung von Schädlingen hergestellt, vertrieben oder eingesetzt oder zu diesen Zwecken nach Kanada importiert oder verkauft werden, dem kanadischen Pest Control Products Act (PCPA, Schädlingsbekämpfungsgesetz) und zugehörigen Vorschriften sowie den geltenden Gesetzesvorschriften in den Provinzen oder Territorien, in denen die Produkte vertrieben werden, entsprechen müssen. Die Einhaltung der PCPA-Bestimmungen wird von der Health Canada Pest Management Regulatory Agency (PMRA, kanadische Regulierungsstelle für Schädlingsbekämpfungsmittel) überwacht und verifziert.
Klicken Sie auf die Frage, um zur Antwort zu gelangen:
1. Welche Aufgaben hat die PMRA?
2. Wie definiert die PMRA den Begriff „Schädling"?
3. Wie definiert die PMRA den Begriff „Pflanzenschutzmittel"?
4. Wann wird ein Pflanzenschutzmittel von der PMRA zugelassen?
5. Was sind Beispiele für Pflanzenschutzmittel?
7. Welche Produkte verstoßen gegen das PCPA-Gesetz?
9. Welche Ultraviolett- (UV) und Ozongeräte unterliegen dem PCPA-Gesetz?
10. Welche Ultraviolett- (UV) und Ozongeräte unterliegen nicht dem PCPA-Gesetz?
11. Welche Pflanzenschutzmittel dürfen beispielsweise nicht auf Wish angeboten werden?
12. Welche Quellen gibt es für weitere Informationen?
---------------------------------------
1. Welche Aufgaben hat die PMRA?
Die PMRA ist die zuständige Regulierungsstelle für Pflanzenschutzmittel in Kanada. Hauptziel der Behörde ist es sicherzustellen, dass Pflanzenschutzmittel streng reguliert werden, so dass sie für Menschen und Umwelt unbedenklich sind. Die PMRA überwacht und verifiziert auch die Einhaltung der Bestimmungen des PCPA-Gestzes und ergreift bei Verstößen Durchsetzungsmaßnahmen.
Alle Pflanzenschutzprodukte müssen von der PMRA zugelassen werden, bevor sie in Kanada hergestellt, geführt, gelagert, beworben, vertrieben oder eingesetzt oder nach Kanada importiert oder verkauft werden können.
2. Wie definiert die PMRA den Begriff „Schädling"?
Ein Schädling wird von der PMRA wie folgt definiert:
- Ein Tier, eine Pflanze oder ein anderer Organismus, der (unmittelbar oder mittelbar) verletzt, schädlich oder ungesund ist oder störend wirkt
- Ein verletzender, schädlicher, ungesunder oder störender Zustand oder eine solche organische Funktion eines Tiers, einer Pflanze oder eines anderen Organismus
3. Wie definiert die PMRA den Begriff „Pflanzenschutzmittel"?
Die PMRA definiert ein Pflanzenschutzmittel als Produkt, Organismus oder Stoff (auch solche, die auf biotechnologischer Basis hergestellt wurden), die zu folgenden Zwecken hergestellt, vertrieben oder eingesetzt werden:
- Bekämpfung, Vernichtung, Anziehung oder Abweisung von Schädlingen
- Abschwächung oder Vermeidung von verletzenden, schädlichen, ungesunden oder störenden Wirkungen eines Schädlings
Pflanzenschutzmittel beinhalten auch den Wirk-, Bei- oder Schadstoff, mit dem eines der oben beschriebenen Produkte oder Mittel hergestellt wird oder der vom Gesetz als Pflanzenschutzmittel angegeben ist.
4. Wann wird ein Pflanzenschutzmittel von der PMRA zugelassen?
Ein Pflanzenschutzmittel wird von der PMRA nur zugelassen, wenn die folgenden Anforderungen erfüllt sind:
- Das Pflanzenschutzmittel bekämpft wirksam einen Schädling
- Das Pflanzenschutzmittel ist nachweislich sicher und bei ordnungsgemäßem Einsatz gemäß dem Etikett nicht für Menschen oder Umwelt schädlich
Die PMRA führt Risikoeinschätzungen auf wissenschaftlicher Basis durch um sicherzustellen, dass Pflanzenschutzprodukte den aktuellen Gesundheits- und Umweltstandards entsprechen, bevor sie zum Einsatz oder Verkauf in Kanada zugelassen werden.
5. Was sind Beispiele für Pflanzenschutzmittel?
- Unkrautvernichtungsmittel
- Fungizide zur Bekämpfung von Pflanzenkrankheiten
- Insektizide und Abwehrmittel zur Bekämpfung von Insekten
- Nagetierbekämpfungsmittel
- Elektronische Geräte zur Bekämpfung von Insekten oder Nagetieren
- Sanitärprodukte zur Bekämpfung von Bakterien und Viren
- Konservierungsstoffe für Holz
- Baustoffe und andere Bauprodukte
- Biochemische und nichtkonventionelle Produkte
6. Wie wirkt es sich auf einen Händler auf Wish aus, wenn sein Produktangebot gegen das PCPA-Gesetz bzw. geltende Vorschriften kanadischer Proviinzen oder Territorien verstößt?
Pflanzenschutzangebote auf Wish, die gegen das PCPA-Gesetz bzw. geltende Gesetze kanadischer Provinzen oder Territorien verstoßen, verstoßen gegen die Wish-Richtlinien und können ohne vorherige Ankündigung von Wish mit verschiedenen Konsequenzen geahndet und/oder entfernt werden. Wenn ein Händler gegen die Wish-Richtlinien und geltende Gesetze und Vorschriften verstößt, kann dies weitere Konsequenzen nach sich ziehen, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) verringerte Aufrufe, Kontosperrung oder Kontokündigung.
7. Welche Produkte verstoßen gegen das PCPA-Gesetz?
- Illegale oder nicht registrierte Pflanzenschutzmittel, die nicht von der PMRA zugelassen sind oder deren Einsatz durch Behörden der Provinzen, Territorien in Kanada oder des kanadischen Staates eingeschränkt ist (Pflanzenschutzmittel, die bei Regierungsstellen eines anderen Staates registriert sind, wie der Environmental Protection Agency der USA, gelten nicht als in Kanada registriert)
- Pflanzenschutzmarken, die nicht für den Verkauf in Kanada bestimmt sind (unter Umständen können sie wie anerkannte Marken aussehen, sie sind jedoch nicht mit einer PMRA-Registrierungsnummer gekennzeichnet)
- Produkte, die einen Anspruch auf Wirkung in der Schädlingsbekämpfung erheben (beispielsweise Pilzbekämpfung, Antimikrobiotikum usw.), aber nicht bei der PMRA registriert sind
- Pflanzenschutzmittel, die sich nicht in ihrer versiegelten Originalverpackung befinden oder die umverpackt wurden
- Giftstoffe, die nicht mit Standardversandunternehmen versandt werden können
- Kommerzielle, eingeschränkte oder zur Herstellung bestimmte Pflanzenschutzmittel, die nicht der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglich sind
- Bärenabwehrsprays, für die eine „Notice to Purchaser"-Vereinbarung (Hinweis für den Besteller) erforderlich ist
- Nicht registrierte persönliche Insektenschutzmittel auf Basis ätherischer Öle (EOPIRs) – weitere Informationen entnehmen Sie bitte der behördlichen PMRA-Richtlinie DIR2017-02
8. Welche Kennzeichnungspflichten und -anforderungen für Online-Angebote sind zu beachten, damit ein Pflanzenschutzmittel dem PCPA-Gesetz entspricht?
Auf dem tatsächlichen Produktetikett und im Online-Angebot von Pflanzenschutzmitteln mit Bestimmungsland Kanada müssen die folgenden Angaben in englischer und französischer Sprache vorhanden sein:
- Fünfstellige PMRA-Registriernummer aus der Pesticide Product Information Database (Datenbank für Informationen zu Pflanzenschutzprodukten)
- Produktbezeichnung
- Produkttyp (z. B. Unkraut-, Nagetierbekämpfungsmittel, Fungizid usw.)
- Aggregatzustand des Produkts (z. B. Staub, Flüssigkeit, benetzbares Pulver usw.)
- Bezeichnung der Produktklasse (z. B. Pflanzenschutzmittel für den Hausgebrauch)
- Angaben zu der Art und dem Maß der mit dem Produkt verbundenen Gefährdungen einschließlich warnende Signalwörter (wie „Gift", „entflammbar", „ätzend", „explosiv" usw.)
- Die Aussage: „READ THE LABEL BEFORE USING” (Vor dem Gebrauch das Etikett lesen)
- Die Aussage: „KEEP OUT OF THE REACH OF CHILDREN” (Außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren)
- Informationen zu dem/den Wirkstoff(en) im Produkt
- Erklärung zur Nettoproduktmenge in der Verpackung
- Name des Antragstellers
- Name, Anschrift und Telefonnummer eines Ansprechpartners in Kanada, an den öffentliche Anfragen gerichtet werden können
Folgende Angaben dürfen nicht auf dem Etikett oder Online-Angebot eines Pflanzenschutzprodukts mit Bestimmungsland Kanada aufgeführt werden
- Informationen, die das Produkt als Behandlung, Präventiv- oder Heilmittel für irgendwelche Krankheiten, Störungen oder unnormale physische Zustände angeben
- Erklärungen oder Andeutungen, dass die Regierung Kanadas oder irgendwelche Ministerien oder Regierungsstellen Kanadas den Einsatz des Produkts bewerben, unterstützen oder empfehlen
Für weitere Informationen sollten Händler das PCPA-Gesetz und die zugehörigen Verordnungen und Richtlinien lesen.
9. Welche Ultraviolett- (UV) und Ozongeräte unterliegen dem PCPA-Gesetz?
Gemäß den geänderten Vorschriften für Schädlingsbekämpfungsprodukte müssen bestimmte UV- und Ozongeräte registriert sein oder den Zulassungsbestimmungen für den Verkauf in Kanada entsprechen. Dazu gehören Geräte, die UV-Strahlen aussenden oder Ozon erzeugen und die zur Bekämpfung, Vernichtung, Deaktivierung oder Reduzierung der Menge von Viren, Bakterien oder anderen Mikroorganismen, die menschliche Krankheitserreger darstellen, hergestellt, importiert, vertreten, vertrieben oder eingesetzt werden.
10. Welche Ultraviolett- (UV) und Ozongeräte unterliegen nicht dem PCPA-Gesetz?
Die folgenden UV- und Ozongeräte unterliegen nicht dem PCPA-Gesetz (möglicherweise aber anderen, gesonderten Vorschriften):
- Geräte, die zur Bekämpfung, Vernichtung, Deaktivierung oder Reduzierung von Bakterien, Viren oder anderen Mikroorganismen in Folgendem eingesetzt werden sollen:
- Schwimmbäder oder Wellness-Einrichtungen
- Abwasseraufbereitungsanlagen
- Wasseraufbereitung in kommunalen Anlagen und in Privathaushalten
- Krankheitserreger bei Pflanzen (beispielsweise in Treibhäusern)
- Medizinische Geräte, die dem Food and Drugs Act (FDA, kanadisches Lebens- und Arzneimittelgesetz) unterliegen und entweder:
- Der Gerätedefinition in Paragraph 2 des FDA-Gesetzes entsprechen oder
- Als medizinisches Gerät der Klasse II, III oder IV gemäß der Medical Devices Regulation (kanadischen Verordnung für medizinische Geräte) eingestuft sind
- Durch das Canada Consumer Product Safety Act (kanadisches Gesetz zur Sicherheit von Konsumgütern) reguliert sind und entweder:
- Die Luftqualität durch Desodorierung verbessern oder
- Durch Zigaretten, Kochen oder Tiere hervorgerufene Gerüche beseitigen
11. Welche Pflanzenschutzmittel dürfen beispielsweise nicht auf Wish angeboten werden?
- Beispiele für Produktangebote, die aufgrund der eingeschränkten Zulassung des enthaltenen Pflanzenschutzmittels für den häuslichen Einsatz in Kanada verboten sind:
- Kakerlakenvernichter
-
- Flüssige Ameisenköder/-vernichter
-
- Armbänder zur Mückenabwehr
- Beispiel für ein Produktangebot, das aufgrund von Behauptungen, dass es Viren, Bakterien und Keime (einschließlich COVID) abtöten kann, verboten ist:
- UV-Lampe
- Beispiele für Produktangebote, die verboten sind, weil sie in einem anderen Land erworben und nach Kanada versandt werden:
- Floh- und Zeckenmittel
.
12. Welche Quellen gibt es für weitere Informationen?
- Wish-Richtlinie zu verbotenen Produkten
- Wish-Richtlinie zu regionalen Einschränkungen
- Wishs „FAQ zu irreführenden Angeboten”
- PMRA-Dokument: Importing Pesticides into Canada—What do you need to know? (Einfuhr von Pflanzenschutzmitteln nach Kanada – wichtige Informationen) (siehe Folie 4)
- PMRA-Dokument: Personal Insect repellents (Persönliche Insektenschutzmittel)
- PMRA-Dokument: Safe use of personal insect repellents (Sicherer Gebrauch von persönlichen Insektenschutzmitteln)
- PMRA-Dokument: Buying pesticides online (Online-Kauf von Pflanzenschutzmitteln)
- PMRA-Datenbank: Pesticide Label Search (Suche nach Pflanzenschutzmitteletiketten)
- PMRA-Liste registrierter UV- und Ozongeräte
Kommentare
0 Kommentare
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.