Ein in der EU eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster ist eine Form des geistigen Eigentums, das speziell für die Europäische Union bestimmt ist. Es wird beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) registriert, um Schutz in den Ländern der Europäischen Union zu bieten. Die Verordnung der Europäischen Union definiert ein „Geschmacksmuster“ als „die Erscheinungsform eines Erzeugnisses oder eines Teils davon, die sich insbesondere aus den Merkmalen der Linien, Konturen, Farben, der Gestalt, Oberflächenstruktur und/oder der Werkstoffe des Erzeugnisses selbst und/oder seiner Verzierung ergibt“. Um ein in der EU eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster zu erhalten, muss ein Geschmacksmuster neu oder anders sein als das vorherige Geschmacksmuster und einen individuellen Charakter besitzen.
Ein in der EU eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster gewährt dem Rechtsinhaber das ausschließliche Recht, das Geschmacksmuster innerhalb der EU zu benutzen und Dritten die Benutzung zu untersagen.
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