Das Öffentlichkeitsrecht untersagt die unbefugte, kommerzielle Nutzung des Namens, der Abbildungen oder anderer erkennbarer Aspekte einer Person. Das Öffentlichkeitsrecht schützt die Persönlichkeit von Personen vor Missbrauch in Produktangeboten und anderen Formen der Werbung.
In manchen Ländern/Regionen erlöschen diese Rechte mit dem Tod der Person. In anderen Ländern/Regionen können diese Rechte jedoch noch einige Zeit nach dem Tod fortbestehen. Die für diese Rechte geltenden Gesetzesbestimmungen richten sich nach den Ländern/Regionen, in denen die betreffende Person lebte, starb bzw. zu denen sie andere Verbindungen hatte.
Hinweis: Produktangebote, die berühmte Models oder Prominente oder auch weniger bekannte Personen zeigen, sind nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung erlaubt.
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