Die Verletzung von Rechten an EU-Gemeinschaftsgeschmacksmustern ist eine Art Verletzung von geistigem Eigentum. Dazu gehören die unbefugte Herstellung, das Anbieten zum Verkauf oder der Verkauf ohne Erlaubnis des Rechtsinhabers von Produkten, die durch ein eingetragenes EU-Gemeinschaftsgeschmacksmuster geschützt sind.
Wie kann ich mich vor einer Verletzung von Rechten an EU-Gemeinschaftsgeschmacksmustern schützen?
Verwenden Sie keine bestehenden eingetragenen EU-Gemeinschaftsgeschmacksmuster in der EU ohne Erlaubnis des Inhabers der Rechte.
Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich Informationszwecken und sind nicht dazu bestimmt, in irgendeiner Art und Weise Rechtsberatung zu stellen. Sollten Sie Unterstützung im Zusammenhang mit den Inhalten oder den Informationen auf dieser Website benötigen, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden und rechtlichen Rat einholen.
Kommentare
0 Kommentare
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.