Wenn Sie der Inhaber von Rechten an einem eingetragenen EU-Gemeinschaftsgeschmacksmuster sind oder vom Inhaber bevollmächtigt wurden, für das Gemeinschaftsgeschmacksmuster zu handeln, können Sie mutmaßliche Verstöße durch Produktangebote online über das Wish Formular „Verletzungen von geistigem Eigentum melden“ melden.
Hinweis: Damit wir Ihren Antrag prüfen können, muss das Geschmacksmuster neu, einzigartig und individuell sein. Sollten wir nicht feststellen können, dass das Geschmacksmuster neu, einzigartig und individuell ist, können wir den Antrag nicht weiter bearbeiten. Wenn Ihr Antrag nicht abschließend bearbeitet werden kann, haben Sie die Möglichkeit, uns weitere Nachweise vorzulegen, die Ihre Behauptungen unterstützen. Sobald wir diese weiteren Nachweise erhalten, überprüfen wir die Meldung erneut.
Eine vollständige Erklärung über ein EU-Gemeinschaftsgeschmacksmuster muss folgende Angaben enthalten:
- Den vollständigen offiziellen Namen und eine physische oder elektronische Unterschrift des Inhabers oder bevollmächtigten Vertreters des EU-Gemeinschaftsgeschmacksmusters.
- Kontaktangaben des Inhabers oder bevollmächtigten Vertreters des EU-Gemeinschaftsgeschmacksmusters.
- Gültige Eintragung des EU-Gemeinschaftsgeschmacksmusters.
- Identifizierung des Materials, das mutmaßlich eine Verletzung darstellt (Wish URL).
- Eine Erklärung, dass der den Verstoß Meldende nach gutem Glauben davon ausgeht, dass das identifizierte Material nicht vom Inhaber des Gemeinschaftsgeschmackmusters, seinem Vertreter oder vom Gesetz zugelassen ist. Und
- Eine eidesstattliche Erklärung, dass die angegebenen Informationen korrekt sind und dass der Meldende befugt ist, eine Beschwerde im Namen des Inhabers des Gemeinschaftsgeschmacksmusters einzureichen.
Wenn die Meldung unvollständig ist und/oder weiterer Prüfung bedarf, kann das Wish Markenschutzteam den Meldenden kontaktieren und fehlende und/oder weitere Informationen anfordern. Dazu gehören beispielsweise: amtlicher Lichtbildausweis, Gewerbeberechtigung, Nachweis über geistiges Eigentum sowie weitere Informationen, die zur Bearbeitung der Meldung erforderlich sind. Nach Erhalt dieser zusätzlichen Informationen prüfen wir die Meldung erneut.
Hinweis: Wenn Sie ein bevollmächtigter Vertreter sind und für den Inhaber der geistigen Eigentumsrechte ein mutmaßlich gesetzwidriges Produktangebot melden, müssen Sie eine Vollmacht oder ein Genehmigungsschreiben vorlegen, das Sie als zuständigen Vertreter zur Durchsetzung der Eigentumsrechte ausweist.
Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich Informationszwecken und sind nicht dazu bestimmt, in irgendeiner Art und Weise Rechtsberatung zu stellen. Sollten Sie Unterstützung im Zusammenhang mit den Inhalten oder den Informationen auf dieser Website benötigen, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden und rechtlichen Rat einholen.
Kommentare
0 Kommentare
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.