Das spanische Gesundheitsministerium hat am 19. April 2020 einen Ministerialerlass veröffentlicht, der Preise und vorvertraglich / in der Kennzeichnung anzugebende Informationen regeln soll, die Kunden zur Verfügung gestellt werden müssen, die unter anderem Gesichtsmasken kaufen. Abschnitt 4 des Erlasses beschreibt, welche Angaben bei für Verbraucher bestimmten hygienischen Masken verpflichtend sind.
Pflichten auf Händlerseite
- Die Kennzeichnung hygienischer Gesichtsmasken muss mindestens folgende Angaben enthalten:
- Unternehmensdaten: Name und Sitz des Unternehmens.
- Gewöhnlicher Produktname: Name, unter dem das Produkt bekannt ist, damit seine Natur vollständig identifizierbar ist.
- Inhalt des Pakets: Anzahl der Einheiten, sofern das Paket mehrere Gesichtsmasken enthält.
- Zusammensetzung.
- Empfohlene Nutzungsdauer.
- Wesentliche Produkteigenschaften, darunter sofern relevant Größe und die Angabe, ob das Produkt wiederverwendbar ist oder nicht.
- Warnhinweise, unter anderem „Bei diesem Produkt handelt es sich weder um persönliche Schutzausrüstung noch um ein Medizinprodukt“.
- Produktionscharge, sofern beim Herstellungsprozess identifizierbare Serien zum Einsatz kommen.
- Gebrauchsanweisung zum Aufsetzen, zur Verwendung und Pflege, zum Umgang und zur Entsorgung der Gesichtsmaske.
- Herkunftsort, sofern dessen Nichterwähnung den Verbraucher irreführen könnte.
- Ob die technischen Spezifikationen laut spanischen Normen UNE 0064-1: 2020, UNE 0064-2: 2020 oder UNE 0065: 2020 erfüllt werden, die Mindestanforderungen an hygienische, nicht wiederverwendbare und wiederverwendbare Gesichtsmasken im Hinblick auf für ihr Design verwendete Materialien, Fertigung, Vorbereitung, Markierung und Einsatz oder sonstige äquivalente Standards festlegen.
- Prüfdaten im Zusammenhang mit der Filterwirksamkeit für Bakterien (BFE) und Atemwiderstand (Druckdifferenz, Pa/cm² ), darunter Prüfnummer und Testlabor, sofern ein Test durchgeführt wurde.
- Bei wiederverwendbaren hygienischen Gesichtsmasken ist anzugeben, wie oft diese maximal gewaschen werden dürfen sowie welche Wasch- oder Desinfektionsmethode sich eignet.
- Vollständiger Endpreis in Übereinstimmung mit Artikel 20.c) des konsolidierten Textes des spanischen Verbraucherschutzgesetzes (Ley General para la Defensa de los Consumidores y Usuarios, aprobado por Real Decreto Legislativo 1/2007, de 16 de noviembre).
- Die in der Kennzeichnung enthaltenen Informationen dürfen keine irreführenden oder täuschenden Inschriften, Zeichen, Anagramme oder Zeichnungen enthalten und keinerlei Zweifel über die wahre Natur des Produkts aufkommen lassen.
- Die Kennzeichnung muss deutlich sichtbar und dauerhaft auf der Verpackung des/der Artikel(s) angebracht sein, wobei die kleinste kommerziell verfügbare Verpackung empfohlen wird, oder auf dem Produkt selbst, sofern die Kennzeichnung durch die Verpackung für den Verbraucher perfekt sichtbar ist. Sollte der Verkauf über das Internet abgewickelt werden, müssen diese Informationen auch auf der Website angezeigt werden.
Außerdem gilt laut genanntem Ministerialerlass für bestimmte Masken ein maximaler Verkaufspreis von € 0,96 pro Einheit (inklusive Steuern). Bitte beachten Sie, dass dieser maximale Verkaufspreis oder ein zu einem beliebigen Zeitpunkt von der Comisión Interministerial de Precios de Medicamentos y Productos Sanitarios festgelegter anderer Preis gilt, bis das spanische Gesundheitsministerium eine anderweitige Entscheidung trifft.
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