Am 1. Oktober 2019 verabschiedete die Europäische Kommission eine Reihe von Ökodesign-Maßnahmen, die zum ersten Mal Anforderungen an die Reparaturfähigkeit und Wiederverwertbarkeit von Haushaltsprodukten beinhalteten. Diese Anforderungen sollen dazu beitragen, dass die Ziele zur Kreislaufwirtschaft der Europäischen Union (EU) erreicht werden, indem die Lebensdauer, Instandhaltung, Wiederverwendung, Aufrüstung, Wiederverwertbarkeit und Abfallbehandlung von Haushaltsgeräten verbessert werden.
Im September 2020 kündigte die Europäische Kommission einen Gesetzesvorschlag an, der die aktuelle Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG der EU (die seit dem 20. November 2010 in Kraft ist) novellieren sollte. Der Anwendungsbereich der Richtlinie sollte über energieverbrauchsrelevante Produkte* hinaus ausgedehnt werden, und es sollte EU-weite Vorschriften für das „Recht auf Reparatur”’ geben, die Händler und Hersteller, die bestimmte Konsumgüter in der EU in Verkehr bringen, verpflichten, Verbrauchern und Regulierungsbehörden gleichermaßen Zugang zu notwendigen Reparatur- und Instandhaltungsdaten, einschließlich Informationen zu Ersatzteilen und Software-Updates, zu gewähren.
* „Energieverbrauchsrelevante Produkte” sind definiert als alle Produkte, deren Verwendung sich auf den Energieverbrauch auswirkt. Dazu gehören sowohl Produkte, die Energie verbrauchen, als auch Produkte, deren Isoliereigenschaften sich auf die zur Erwärmung oder Kühlung von Gebäuden erforderliche Energie auswirken wie Lampen, Kühlschränke, Staubsauger, Spielkonsolen, Küchengeräte, Geschirrspüler, Fenster und andere.
Händler bzw. Hersteller dieser Produkte waren gemäß der Ökodesign-Richtlinie verpflichtet: (a) die Produkte mit einer „CE-Kennzeichnung" zu versehen; (b) eine „EG-Konformitätserklärung" zu beschaffen; (c) technische Unterlagen zur Gestaltung und Herstellung der Produkte vorzubereiten und (d) Verbrauchern erforderliche Auskünfte zu geben.
Hinweis: Die Ökodesign-Richtlinie gilt nicht für Transportmittel im Personen- und Warenverkehr.
Am 1. März 2021 traten neue EU-Vorschriften in Kraft, die vorschreiben, dass alle Waschmaschinen, Geschirrspüler, Kühlschränke und Displays (einschließlich Fernseher), Lichtquellen und separate Vorschaltgeräte so hergestellt werden müssen, dass sie reparaturfreundlicher und langlebiger sind (Hersteller sind verpflichtet, Reparaturfachleuten Ersatzteile und Reparaturanleitungen verfügbar zu machen). Seit dem 1. September 2021 fallen auch Geräte zur externen Stromversorgung, Lichtquellen und separate Vorschaltgeräte unter diese Verpflichtungen.
Vereinigtes Königreich (mit Wirkung ab 1. Juli 2021)
Das Vereinigte Königreich war eines der ersten Länder in Europa, das diese EU-Maßnahmen resolut umsetzte. Die Bestimmungen der Verordnung zur umweltgerechten Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte und Energieinformationen 2021 (SI 2021 Nr. 745), auch als „Recht auf Reparatur"-Verordnung bezeichnet, wurden von der Regierung des Vereinigten Königreichs am 1. Juli 2021. in Kraft gesetzt. Das „Recht auf Reparatur" sieht Anforderungen zur umweltgerechten Gestaltung und Kennzeichnung bestimmter, im Vereinigten Königreich vertriebener Produkte vor.
Die Verordnungen sollen die Verantwortung von Herstellern verstärken, den Energieverbrauch und Elektromüll reduzieren und Verbrauchern helfen, die energieeffizientesten Produkte auf dem Markt zu identifizieren. Hersteller müssen Verbrauchern Ersatzteile und Wartungsinformationen verfügbar machen, um Reparaturen zu erleichtern. Die Vorschriften im Vereinigten Königreich gelten für Produkte, die ab dem 3. Juli 2021 erworben werden (die Vorschriften sind also nicht im Nachhinein anwendbar). Produkthersteller haben aber bis zu zwei (2) Jahre Zeit, Ersatzteile für Reparaturfachleute verfügbar zu machen. Ersatzteile müssen zudem mindestens sieben bis zehn Jahre verfügbar sein, nachdem das letzte Teil des Modells auf den Markt gebracht wurde. Folgende Konsumgütertypen werden von den Verordnungen erfasst:
- Geschirrspüler
- Waschmaschinen und Wäschetrockner
- Kühlgeräte
- Fernsehgeräte und elektronische Bildschirme
Die britische Ökodesign-Vorschrift führte auch Kennzeichnungsanforderungen für gewerbliche Kühlgeräte ein. Diese Vorschriften traten am 1. Juli 2021 in Kraft. Weitere Informationen zu den Anforderungen für Energiekennzeichnungen für gewerbliche Kühlschränke entnehmen Sie bitte den Vorschriften zum Ökodesign für energieverbrauchsrelevante Produkte und Energieinformationen 2021.
Händler müssen sicherstellen, dass die vertriebenen Produkte der britischen „Recht auf Reparatur"-Verordnung entsprechen, wenn die oben aufgeführten Produkte im Vereinigten Königreich zum Verkauf angeboten werden. Weitere Informationen zu den Anforderungen entnehmen Sie bitte den Vorschriften zum Ökodesign für energieverbrauchsrelevante Produkte und Energieinformationen 2021.
EU (mit Wirkung ab 1. September 2021)
Seit dem1. April 2020 ist es im Rahmen der EU-Reform für Ökodesign und Energiekennzeichnung bei Verpackungen für Verbraucher einfacher, ihre eigenen EEE-Haushaltsgeräte zu reparieren. Diese Vorschriften gelten in der gesamten EU seit dem 1. September 2021. Sie sollen Praktiken von Herstellern unterbinden, die die Lebensdauer ihrer Produkte verkürzen. Wichtig: Bestimmte Elektroartikel wie Geschirrspüler, Kühlschränke, Bildschirme (einschließlich Fernsehgeräte) und Föhne, die in der EU vertrieben werden, müssen 7 - 10 Jahre reparierbar sein. Bestimmte Elektro- und Elektronikartikel (EEE) sind derzeit zwar noch nicht von den Vorschriften erfasst, Smartphones, Tablets und Laptop-Computer könnten künftig aber auch in den Anwendungsbereich der Vorschriften fallen. Diese Vorschriften sind Teil umfassenderer Anstrengungen, „Elektronikmüll" zu reduzieren und in der EU bis 2050 Klimaneutralität zu erzielen.
Gemäß den neuen Vorschriften müssen Händler bzw. Hersteller die meisten Ersatzteile und Reparaturanleitungen nur für Reparaturfachleute verfügbar machen. Gemäß den neuen Vorschriften sollten Ersatzteile binnen fünfzehn (15) Werktagen bereitstehen. Hersteller behalten das ausschließliche Recht auf Reparatur für die ersten zwei Jahre der Lebensdauer eines Produkts.
Die wichtigsten Punkte zusammengefasst
- Die „Recht auf Reparatur"-Vorschriften gelten für diverse Haushaltsprodukte wie Geschirrspüler, Waschmaschinen, Kühlschränke, elektronische Bildschirme (wie Fernsehgeräte) und Lichtquellen (wie Haushaltslampen).
- Vorschläge sind unter anderem, dass Hersteller verpflichtet werden sollten, Folgendes zur Verfügung zu stellen: (a) Ersatzteile für bis zu sieben (7) oder zehn (10) Jahre (für bestimmte Produkte); (b) Informationen für Reparaturfachleute zu Reparaturen und Wartung.
- Umweltschutz und Müllreduzierung sind die Hauptmotive für die Gesetzesvorschriften, nicht Verbraucherrechte oder Wettbewerbsprobleme unter Reparaturfachleuten.
- Hersteller und Importeure müssen die neuen Anforderungen spätestens zum jeweiligen Datum des Inkrafttretens (abhängig vom Produkttyp, aber auf jeden Fall zwischen dem 1. April 2020 und dem 1. September 2021) erfüllen, um diese Produkte weiterhin in der EU in Verkehr bringen zu können.
Zusätzliche Information:
Links für das Vereinigte Königreich:
- Die Vorschriften für die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte und Energieinformationen 2021 https://www.legislation.gov.uk/ukdsi/2021/9780348222920
- „Recht auf Reparatur"-Vorschriften: https://commonslibrary.parliament.uk/research-briefings/cbp-9302/
EU-Links:
- Recht auf Reparatur (allgemeine Leitlinien): https://repair.eu/
- EG-FAQs: https://ec.europa.eu/info/sites/default/files/energy_climate_change_environment/frequently_asked_questions_on_the_ecodesign_measures.pdf
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