Anfechtung von Leistungskennzahlen
Wenn ein Händler der Meinung ist, dass die Daten die Leistung ungenau wiedergeben, kann eine Leistungskennzahl durch Anfechtung auf der Ebene der Bestellung oder des Verstoßes angepasst werden. (Zwar sind nicht alle Kennzahlen anfechtbar, doch werden in den kommenden Monaten Möglichkeiten zur Anfechtung weiterer Kennzahlen hinzugefügt).
Sofern nicht anders angegeben, haben Händler 90 Kalendertage ab dem Zeitpunkt, an dem der Verstoß erklärt wurde, Zeit, um Widerspruch einzulegen und diesen Widerspruch von Wish bestätigen zu lassen.
Um eine Leistungsstrafe anzufechten, gehen Sie zum Händler-Dashboard und folgen Sie diesen Schritten:
Erfüllungsrate für Bestellungen
Voraussetzungen für die Anfechtung: Nur vom Händler stornierte Bestellungen können angefochten werden. Wenn ein Händler eine Bestellung storniert, gilt dies als „Stornierungsverstoß". (Siehe die Händler-Richtlinie „Abwicklung".
Schritte zur Anfechtung:
- Gehen Sie zu Bestellungen > Bestellverlauf
- Klicken Sie auf die zu beanstandende Bestell-ID; dies öffnet die Bestelldetails-Seite
- Klicken Sie im Bereich „Verstöße" auf Aktion > „Anfechten“
Gültige Tracking-Rate
Voraussetzungen für die Anfechtung: Die Bestellung darf nicht als erfüllt bestätigt sein und der Händler muss über gültige Informationen und Nachweise zur Sendungsverfolgung verfügen. Händler haben 90 Kalendertage ab dem Datum der Bestellfreigabe Zeit, um eine Anfechtung vorzubringen und diese Anfechtung von Wish anerkennen zu lassen.
Wie Sie einen Verstoß gegen eine gültige Tracking-Rate anfechten können, erfahren Sie im Hilfecenter-Artikel „Wie kann ich einen Streitfall einer Sendungsverfolgung anfechten?”.
Schnelligkeit bis zur bestätigten Abwicklung
Anfechtungsvoraussetzungen: Die Bestellung muss mit dem bestätigten Erfüllungsdatum aktualisiert werden, und der Händler muss über einen Nachweis der Erfüllungsgeschwindigkeit verfügen (d. h. einen Link zur Website des Versandunternehmens mit Informationen zur Sendungsverfolgung oder einen Screenshot der Informationen zur Sendungsverfolgung von der Website des Versandunternehmens). (Siehe die Händlerrichtlinie „Abwicklung".)
Schritte zum Anfechten eines Verstoßes gegen die Erfüllungsgeschwindigkeit finden Sie im Hilfecenter-Artikel „Wie kann ich einen Streitfall einer Sendungsverfolgung anfechten?"
Rückerstattung (Produktqualität & Logistik)
Anfechtungsvoraussetzung: Händler können keine Erstattungsanfechtung gegen dieselbe Bestellung mehr erheben, wenn die Anfechtung dreimal von Wish abgelehnt wurde. Für Erstattungsanfechtungen gilt die 90-Tage-Frist für die Erhebung einer Anfechtung nicht. (Allgemeine Details zur Wish-Erstattungsrichtlinie finden Sie in der Händler-Richtlinie „Erstattungsrichtlinie".)
Schritte zur Anfechtung:
- Gehen Sie zu Bestellungen > Verlauf
- Klicken Sie auf die zu beanstandende Bestell-ID, um die Bestelldetails-Seite zu öffnen
- Suchen Sie den Abschnitt Erstattungsdetails unten auf der Seite
- Klicken Sie in der Spalte Verantwortung auf „Anfechten“, um die ausgestellte Erstattung anzufechten
Verstoß anfechten
Händler haben 90 Kalendertage ab dem Zeitpunkt, an dem der Verstoß mitgeteilt wurde, Zeit, um Widerspruch einzulegen und diesen Widerspruch von Wish bestätigen zu lassen.
Wenn ein Streitfall erfolgreich beigelegt wird, wird der Verstoß rückgängig gemacht.
Um einen Verstoß anzufechten, gehen Sie zum Händler-Dashboard und folgen Sie diesen Schritten:
Verstoß wegen irreführender Sendungsverfolgung, Stornierung der Bestellung, nicht ausgeführter Bestellung und als verspätet ausgeführt bestätigter Bestellung
- Gehen Sie zu Bestellungen > Bestellverlauf
- Klicken Sie auf die zu beanstandende Bestell-ID; dies öffnet die Bestelldetails-Seite
- Suchen Sie den Abschnitt „Verstöße“ und klicken Sie auf „Anfechten“.
Verstöße wegen verbotener Produkte, irreführender Angebote, Verletzung geistigen Eigentums und wesentlicher Angebotsänderungen
- Gehen Sie zu Verstöße > Verstöße gegen Richtlinien
- Suchen Sie den entsprechenden Verstoß und klicken Sie auf „Anzeigen“.
- Wählen Sie unten auf der Seite „Verstoß anfechten“.
Verstoß aufgrund wiederholter Verletzung geistigen Eigentums: Bitte wenden Sie sich an Ihren Kontomanager.
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