Diese FAQ wurden nur zu Informationszwecken erstellt und stellen weder eine Rechtsberatung dar, noch sollen sie als solche verstanden oder ausgelegt werden. Sollten Sie Hilfe benötigen oder Fragen zu diesen Verordnungen, Ihren unabhängigen Verpflichtungen oder im Zusammenhang mit dem Thema oder den Informationen in diesen FAQ haben, wenden Sie sich bitte an einen EU-Rechtsberater.
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Seit dem 16. Juli 2021 ist die Verordnung der Europäischen Union (EU) zur Produktsicherheit (die Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020) in Kraft. Diese Verordnung schreibt vor, dass für CE-gekennzeichnete Produkte eine Person oder ein Unternehmen in der Europäischen Union als Ansprechpartner für die Produktkonformität fungieren muss (eine "verantwortliche Person"). Diese Produkte müssen mit den Kontaktinformationen der verantwortlichen Person gekennzeichnet sein. Diese Kennzeichnung kann auf dem Produkt, seiner Verpackung, dem Paket oder einem Begleitdokument angebracht sein.
Die EU hat eine neue Richtlinie mit der Bezeichnung Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (2001/95/EG) eingeführt, die im Dezember 2024 in Kraft getreten ist. Damit werden für die meisten in der EU verkauften Produkte Anforderungen an die verantwortliche Person festgelegt.
Ab 2024 werden die von uns erfassten Informationen zur verantwortlichen Person auf den entsprechenden Produktdetailseiten angezeigt, um den lokalen Vorschriften zu entsprechen.
Um die Einhaltung dieser Vorschriften zu gewährleisten, verlangt Wish von Händlern, die Produkte verkaufen, die für den EU-Markt bestimmt sind, dass sie Wish die Angaben zu den von ihnen benannten verantwortlichen Personen zur Verfügung stellen.
Um die Einhaltung dieser Vorschriften zu gewährleisten, verlangt Wish von Händlern, die Produkte verkaufen, die für den EU-Markt bestimmt sind, dass sie Wish die Angaben zu den von ihnen benannten verantwortlichen Personen zur Verfügung stellen. Wenn sich eine ernannte verantwortliche Person ändert, müssen die Händler Wish ebenfalls darüber informieren. (Anweisungen zu beiden Punkten finden Sie unter Wie Sie Informationen zur verantwortlichen Person bereitstellen).
Bitte beachten Sie, dass Händler mit Sitz in der EU derzeit NICHT verpflichtet sind, Wish Angaben zu ihren verantwortlichen Personen zukommen zu lassen. Weitere Einzelheiten zu diesen Bestimmungen finden Sie weiter unten.
Wenn es für Ihre Produkte keine verantwortliche Person gibt, empfehlen wir Ihnen, mit Ihren Vorlieferanten zu sprechen, um eine verantwortliche Person zu benennen, da es illegal ist, CE-gekennzeichnete Produkte in der EU ohne eine verantwortliche Person zu verkaufen. Die Angabe falscher Angaben zur verantwortlichen Person verstößt gegen unsere Wish-Nutzerbedingungen des Händlers und Vereinbarung und stellt einen Verstoß gegen die lokalen Gesetze und Vorschriften dar. Wish wird Ihr Händlerkonto sperren oder kündigen, wenn falsche Angaben zur Einhaltung der Vorschriften gemacht werden.
Häufig gestellte Fragen
1. Wie kann ich eine im EU-Markt ansässige, verantwortliche Person finden, die ich für meine Produkte benennen kann?
Wenn Sie noch keinen im EU-Markt ansässige, verantwortliche Person für die entsprechenden Produkte festgelegt haben, können Sie einen unserer bevorzugten Partner für Produktkonformität, die Dienste als Bevollmächtigte im EU-Markt anbieten, nutzen (siehe Liste unten). Ein in der EU ansässiger Bevollmächtigter ist eine natürliche oder juristische Person, die (schriftlich, mit schriftlich festgelegten Aufgaben und Verantwortungsbereichen) von der Marke oder dem Hersteller als Verantwortlicher benannt wird. Wish-Händler können von unseren bevorzugten Partnern einen Rabatt für die bereitgestellten Dienstleistungen erhalten, wenn sie sich über die Links unten registrieren:
- Produkt-IP: https://secure.productip.com/registration?code=wish2021
- Clever Representative: https://app.cleverrepresentative.eu/referral/wish
- Oudaiyi: http://www.oudai1.com/oydyx/wish.aspx
Sie müssen beachten, dass wenn Sie nicht der Markeninhaber, Importeur oder tatsächliche Produkthersteller der entsprechenden, in den EU-Markt verkaufte Produkte sind, benötigen Sie unter Umständen die schriftliche Erlaubnis des Herstellers oder Ihrer eigenen Lieferanten, bevor Sie eine EU-Bevollmächtigten ernennen. Bitte erkundigen Sie sich bei einem unserer oben aufgeführten bevorzugten Partner, bevor Sie Ihre Lieferanten kontaktieren oder wenn Sie weitere Fragen zum Status der bevorzugten Partner als Bevollmächtigten für Ihre Produktkategorien haben.
2. Gilt die Marktüberwachungsverordnung im Vereinigten Königreich (UK)?
Die Marktüberwachungsverordnung gilt nicht in Großbritannien (England, Schottland und Wales). Sie gilt in Nordirland im Rahmen des Nordirland-Protokolls. Daher müssen Sie für Verkäufe in Nordirland eine verantwortliche Person haben, genau wie für Verkäufe in der EU. Wenn Sie ein Markeninhaber mit Sitz in Nordirland sind, können Sie selbst als verantwortliche Person auftreten oder eine andere Einrichtung mit Sitz in Nordirland oder der EU als verantwortliche Person benennen.
3. Was, wenn ich keine Produkte mehr in der EU verkaufen möchte?
Wenn Sie den Verkauf von Produkten im Vereinigten Königreich oder in der EU nicht fortsetzen möchten, können Sie Ihre Versandziele ändern.
4. Was passiert mit Händlern, die keine im EU-Markt ansässige, verantwortliche Person für entsprechenden Produkte haben?
Betroffene Händler, die Wish bis 9. Juli 2021 keine verantwortliche Person für den EU-Markt zur Verfügung stellen, unterliegen den in Händler-Richtlinie 13 - Einhaltung sonstiger gesetzlicher Vorschriften beschriebenen Verstößen, einschließlich der Sperrung von betreffenden Produkten für den EU-Markt. Wie oben erwähnt, sind Händler mit Sitz in der EU derzeit NICHT verpflichtet, Wish Informationen zu ihren/ihrer verantwortlichen Person(en) mitzuteilen. Darüber hinaus können Händlern von den Aufsichtsbehörden der EU und Nordirlands momentan Sanktionen auferlegt werden, wenn diese ab dem 16. Juli 2021 keine verantwortlichen Personen mit Sitz auf dem EU-Markt für betreffende in der EU verkaufte Produkte haben.
5. Was qualifiziert jemanden als verantwortliche Person für den EU-Markt?
Eine in der EU ansässige verantwortliche Person muss eine oder mehrere der folgenden Bezeichnungen innehaben:
- Ein in der EU ansässiger bevollmächtigter Vertreter, der (schriftlich, unter ausdrücklicher Nennung der Herstellerpflichten und Aufgaben als Bevollmächtigter) als verantwortliche Person für die Marke oder den Hersteller benannt ist
- Eine Marke oder ein Hersteller, der auf dem EU-Markt etabliert ist
- Ein bereits im EU-Markt ansässiger Importeur oder eine Konzerngesellschaft
- Ein Fulfillment-Dienstleister (FSP), der im EU-Markt ansässig ist
- Ein Distributor, der das Produkt auf dem EU-Marktplatz zur Verfügung stellt
- Ein Testlabor oder die Zertifizierungsstelle, die Sie für Ihre Produkte verwenden (wenn er Dienstleistungen als verantwortliche Person anbietet)
- Ein externer Produktkonformitätsberater (mit schriftlicher Genehmigung)
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