WICHTIGER HINWEIS: Händler, die Produkte zum Verkauf auf dem Wish Marktplatz anbieten, müssen alle geltenden Gesetze und Wish Richtlinien einhalten. Artikel, die Verbrauchern in den USA angeboten und verkauft werden, müssen den nationalen, staatlichen und lokalen Gesetzen und Vorschriften entsprechen. Dies gilt sowohl für Pestizide, einschließlich Desinfektionsmittel und andere antibakterielle Produkte, die in erster Linie von der US-amerikanischen Umweltschutzbehörde EPA (Environmental Protection Agency) reguliert werden, als auch für Antiseptika, wie Handdesinfektionsmittel und andere Produkte, die nach eigener Aussage Keime auf dem oder im menschlichen Körper abtöten, und die hauptsächlich von der US-amerikanischen Food and Drug Administration (FDA) reguliert werden. Die FDA reguliert außerdem Produkte, die zur Sterilisation von medizinischen Geräten und Apparaten verwendet werden.
PESTIZIDE UND DESINFEKTIONSMITTEL
Es liegt in der Verantwortung des Händlers, sicherzustellen, dass in den Vereinigten Staaten zum Verkauf angebotene Pestizidprodukte dem Bundesgesetz über Insektizide, Fungizide und Rodentizide (Federal Insecticide, Fungicide, and Rodenticide Act, kurz: FIFRA) sowie allen geltenden bundesstaatlichen und lokalen Gesetzen und Vorschriften, einschließlich aller Registrierungs- und Kennzeichnungsbestimmungen, entsprechen. Wish erlaubt keine Produktangebote, die falsche oder unbewiesene Informationen über verkaufte Produkte enthalten. Produkte mit unbewiesenen oder nicht zugelassenen Behauptungen, gegen Schädlinge wie zum Beispiel Bakterien, Viren oder andere Keime wirksam zu sein, – einschließlich Desinfektionsmittel – können entfernt werden.
Gemäß FIFRA reguliert die US-amerikanische Umweltschutzbehörde (EPA) eine breite Palette von Produkten als „Pestizide“, die den Anspruch erheben, jeden „Schädling“ zu töten, zu vernichten, zu verhindern, abzuwehren, zu bekämpfen, zu unterdrücken oder anderweitig zu schwächen. Dazu gehören nicht nur „traditionelle“ Pestizide wie Pflanzenschutzmittel, Mückenschutzmittel und Nagerbekämpfungsmittel, sondern auch eine breite Palette von Produkten, die behaupten, gegen Bakterien, Viren, Pilze, Schimmel, Mehltau, Allergene, Keime oder andere Mikroorganismen wirksam zu sein (mit Ausnahme derjenigen auf dem oder im menschlichen Körper, die von der FDA reguliert werden). Vor dem Verkauf, der Vermarktung oder dem Vertrieb in den USA müssen „Pestizide“ unter anderem bei der EPA registriert und ordnungsgemäß gekennzeichnet werden. Beispielsweise müssen alle „Pestizide“, einschließlich Desinfektionsmittel, die von Händlern auf Wish in den USA zum Verkauf angeboten werden, u. a. folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Es muss ein Etikett in englischer Sprache mindestens in Schriftgröße 6pt vorhanden sein, das die folgenden Informationen enthält:
- Gültige EPA-Registrierungsnummer
- Gültige EPA-Herstellernummer
- Name und Adresse des Herstellers, Registranten oder Unternehmens, für das produziert wurde
- Netto-Inhalt
- Angabe der Inhaltsstoffe, einschließlich Bezeichnung und Prozentsatz der aktiven Inhaltsstoffe
- Gefahren- und Sicherheitshinweise
Pestizidprodukte dürfen nur mit Eigenschaften gekennzeichnet oder vermarktet werden, die in der von der EPA genehmigten Registrierung für das Produkt enthalten sind. Jeder Hersteller oder Vertreiber eines Pestizidprodukts muss eine eigene EPA-Registrierung für das Produkt haben.
Weitere Informationen und Einzelheiten zu den US-amerikanischen Pestizidvorschriften finden Sie unter https://www.epa.gov/pesticides, im „Pesticide Registration Manual“ (Handbuch zur Registrierung von Pestiziden) der Behörde (https://www.epa.gov/pesticide-registration/pesticide-registration-manual) und in den Leitlinien zu den Kennzeichnungsanforderungen für Pestizide (https://www.epa.gov/pesticide-registration/labeling-requirements).
Pestizidprodukte, die von der EPA-Registrierung ausgeschlossen sind (aber anderen FIFRA-Anforderungen unterliegen):
- „Pestizidvorrichtungen“: Produkte, die physikalische oder mechanische Mittel einsetzen, um Schädlinge einzufangen, zu vernichten, abzuwehren oder zu bekämpfen, werden von der EPA im Rahmen des FIFRA als „Pestizidvorrichtungen“ reguliert. Die Vorrichtungen unterliegen bestimmten Kennzeichnungspflichten und anderen FIFRA-Anforderungen. Beispiele sind: Ultraviolettlicht, Mausefallen, Fliegenfänger, Ozongeneratoren, Wasser- und Luftfilter, Hochfrequenzschallgeneratoren usw. Eine Zusammenfassung der EPA-Anforderungen für „Pestizidvorrichtungen“ finden Sie hier: https://www.epa.gov/safepestcontrol/pesticide-devices-guide-consumers.
- „Behandelte Artikel“: Produkte, die ein antimikrobielles Pestizid enthalten, das für die Verwendung in diesem Produkt registriert ist, und die keine gesundheitsbezogenen Angaben machen (z. B. keine antiviralen Angaben oder Angaben zur Wirksamkeit gegen bestimmte Bakterien oder Pilze). Aussagen über Pestizide müssen sich auf solche beschränken, die sich auf die Konservierung des Produkts selbst beziehen, wie z. B. Behauptungen, dass das Produkt behandelt wurde, um Bakterien zu hemmen, die Gerüche, Flecken oder den Abbau/die Verschlechterung des Produkts verursachen. Eine Zusammenfassung der EPA-Anforderungen für „behandelte Artikel“ finden Sie hier: https://www.epa.gov/safepestcontrol/consumer-products-treated-pesticides.
- „Pestizide mit minimalem Risiko“: Pestizidprodukte, die ausschließlich aus einer spezifischen Liste von aktiven und inerten Inhaltsstoffen hergestellt werden und bestimmte Kennzeichnungspflichten und andere Anforderungen erfüllen. Eine Zusammenfassung der EPA-Anforderungen für „Pestizide mit minimalem Risiko“ finden Sie hier: https://www.epa.gov/minimum-risk-pesticides/conditions-minimum-risk-pesticides.
Beispiele für verbotene Angebote:
- Nicht registrierte Pestizide (z. B. Virus Shut Out; Virus Block Out; Desinfektionskarten): Produkte, die nicht bei der EPA oder in Übereinstimmung mit den geltenden bundesstaatlichen und lokalen Gesetzen registriert sind, sofern sie nicht ausdrücklich ausgenommen sind (z. B. Produkte, die die Ausnahmebedingungen für behandelte Artikel, Pestizide mit minimalem Risiko oder Vorrichtungen erfüllen)
- Pestizidprodukte, die nicht für den Verkauf in den USA bestimmt sind
- Pestizidvorrichtungen, die nicht in einer EPA-registrierten Anlage hergestellt oder nicht mit einer EPA-Anlagennummer gekennzeichnet sind
- Pestizide mit „eingeschränkter Verwendung“, deren Kauf oder Verwendung für die Allgemeinheit gesetzlich nicht erlaubt ist
- Pestizidprodukte oder -vorrichtungen, die mit falschen oder irreführenden Angaben gekennzeichnet oder vermarktet werden
- Pestizidprodukte, die unter einer falschen Marke vertrieben werden, auch im Hinblick auf die Sicherheit des Pestizids oder seiner Inhaltsstoffe (z. B.. „sicher“, „ungiftig“, „nicht schädlich“, „harmlos“, „nicht giftig“ oder „komplett natürlich“)
- „Behandelte Artikel“, die Angaben zur öffentlichen Gesundheit machen (z. B. Produkte, die vermarktet werden, um Krankheiten, Infektionen oder pathologische Zustände zu bekämpfen oder zu lindern, oder mit dem Anspruch, gegen Viren, einschließlich Coronavirus oder COVID-19, oder gegen bestimmte Bakterien oder Pilze wirksam zu sein, wie z. B. E. coli, MRSA, Fußpilz usw.)
- Pestizidprodukte, die unsachgemäß oder in beschädigter Verpackung verpackt sind oder die in einer Anzahl oder Menge verkauft werden, die von der Anzahl oder Menge abweicht, die auf dem von der EPA genehmigten Etikett aufgeführt ist
- Pestizidprodukte, die zur Verwendung gegen Schädlinge/Mikroorganismen oder für Anwendungsbereiche vermarktet werden, die auf dem EPA-registrierten Produktetikett nicht vorgesehen sind
Weitere Beispiele für illegale Pestizidprodukte finden Sie direkt auf der Seite der EPA unter: https://www.epa.gov/safepestcontrol/avoid-illegal-household-pesticide-products.
ANTISEPTIKA
Handdesinfektionsmittel und andere Antiseptika, die auf dem oder im Körper verwendet werden, gelten als antimikrobielle „Medikamente“, die von der FDA im Rahmen des Food, Drug and Cosmetic Act reguliert werden. Händler sind verpflichtet, alle geltenden FDA- und anderen Anforderungen in Bezug auf diese Produkte einzuhalten.
Die folgenden Ressourcen bieten zusätzliche Informationen zu Handdesinfektionsmitteln und den regulatorischen Anforderungen der FDA:
- FDA – „Hilfe bei der Registrierung und Eintragung für nicht-traditionelle Hersteller von Handdesinfektionsmitteln und ähnlichen COVID-19-Produkten“ (https://www.fda.gov/drugs/coronavirus-covid-19-drugs/registration-and-listing-assistance-non-traditional-manufacturers-hand-sanitizer-and-related-covid)
- FDA – „Handdesinfektionsmittel/COVID-19“ (https://www.fda.gov/drugs/coronavirus-covid-19-drugs/hand-sanitizers-covid-19)
- FDA – „Fragen und Antworten für Verbraucher: Handdesinfektionsmittel und COVID-19“ (https://www.fda.gov/drugs/information-drug-class/qa-consumers-hand-sanitizers-and-covid-19)
- FDA – „Betrügerische Produkte im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19)“ (https://www.fda.gov/consumers/health-fraud-scams/fraudulent-coronavirus-disease-2019-covid-19-products)
Beispiele für verbotene Angebote:
WEITERE RESSOURCEN
- Wish – Verbotene Produktangebote
- Wish – FAQ und Richtlinien zu irreführenden Angeboten
- The Federal Insecticide, Fungicide and Rodenticide Act (kompletter Text): https://www.govinfo.gov/content/pkg/USCODE-2011-title7/html/USCODE-2011-title7-chap6-subchapII.htm
- EPA – Summary of FIFRA: https://www.epa.gov/laws-regulations/summary-federal-insecticide-fungicide-and-rodenticide-act
- EPA – Pesticides Website: https://www.epa.gov/pesticides
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