Wie von den Händler-Richtlinien verlangt, müssen Händler, die Produkte auf Wish in die Europäische Union (EU) und den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) verkaufen, ab dem 18. März 2022 UTC ihre Verpflichtungen gemäß Verordnung (EU) 2019/1148 erfüllen. Um Händlern zu helfen, die Anforderungen der Verordnung über Ausgangsstoffe für Explosivstoffe besser zu verstehen, gibt dieser Artikel Händlern Antworten auf einige häufig gestellte Fragen zur Verordnung über Ausgangsstoffe für Explosivstoffe.
1. Was ist die Verordnung über Ausgangsstoffe für Explosivstoffe?
Ausgangsstoffe für Explosivstoffe sind chemische Stoffe, die für legitime Zwecke verwendet werden können, aber auch zur eigenen Herstellung von Explosivstoffen missbraucht werden können. Zur Bekämpfung terroristischer Aktivitäten und zum Schutz der Bürger der Europäischen Union vor der Bedrohung, die von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe ausgeht, verabschiedete die Europäische Union 2019 die Verordnung (EU) Nr 2019/1148. Die Verordnung legt Regeln zur Bereitstellung, Verbringung, zum Besitz und zur Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe fest und richtet ein Prüf- und Meldesystem für verdächtige Aktivitäten ein.
Um zur Einschränkung der Verfügbarkeit von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe beizutragen, sollten Händler, die auf Wish Produkte in die Europäische Union (EU) und den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) verkaufen, sicherstellen, dass sie die Verordnung beachten, da sie unmittelbar haftbar sind..
Händler müssen insbesondere sicherstellen, dass beschränkte Ausgangsstoffe für Explosivstoffe (in Q&A 3 unten aufgeführt) nicht zum Verkauf in Ländern angeboten werden, in denen sie verboten sind, und sie müssen verdächtige Transaktionen mit meldepflichtigen Ausgangsstoffen für Explosivstoffe (in Q&A 3 unten aufgeführt) den zuständigen nationalen Behörden innerhalb von 24 Stunden nach Feststellung melden.
2. Wie ist ein Wish-Händler betroffen, wenn er gegen die Verordnung über Ausgangsstoffe für Explosivstoffe verstößt?
Händler, bei denen ein Verstoß gegen die Verordnung (EU) 2019/1148 festgestellt wird (dazu zählt auch das Versäumnis, verdächtige Transaktionen angemessen und rechtzeitig den zuständigen Behörden zu melden), unterliegen diversen Maßnahmen von Wish, unter anderem die Entfernung von Produktangeboten ohne Vorankündigung, reduzierte Aufrufe oder andere Maßnahmen, die nach geltendem Recht, Vorschriften, den Wish Händler-Richtlinien oder den Wish-Nutzungsbedingungen für Händler und der Wish-Händlervereinbarung gegebenenfalls zulässig sind. Wiederholte Verstöße können auch zu einer vorübergehenden Sperrung oder Kündigung durch Wish führen.
3. Welche Ausgangsstoffe für Explosivstoffe sind von den Anforderungen der Verordnung über Ausgangsstoffe für Explosivstoffe abgedeckt?
Beschränkte Ausgangsstoffe für Explosivstoffe:
Wie in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 2019/1148 definiert, dürfen die folgenden Arten von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe nicht in der Europäischen Union (EU) und im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) verkauft werden:
- Salpetersäure in Konzentrationen > 3 %
- Wasserstoffperoxid in Konzentrationen > 12 %
- Schwefelsäure in Konzentrationen > 15 %
- Nitromethan in jeder Konzentration/Menge, einschließlich Nitrokraftstoff, der diesen Stoff in beliebiger Konzentration enthält
- Ammoniumnitrat in jeder Konzentration/Menge, außer Sofort-Kühlakkus mit einem Stickstoffgehalt von < 16 % w/w im Verhältnis zum Ammoniumnitrat
- Kaliumchlorat in Konzentrationen > 40 %
- Kaliumperchlorat in Konzentrationen > 40 %
- Natriumchlorat > 40 % w/w
- Natriumperchlorat > 40 % w/w
Beschränkte Ausgangsstoffe für Explosivstoffe:
Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 2019/1148 listet die meldepflichtigen Arten von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe auf, die als Stoff oder in Gemischen Teil von verdächtigen Transaktionen sind. Der Verkauf dieser Ausgangsstoffe ist zwar nicht grundsätzlich verboten, aber Händler müssen verdächtige Transaktionen in Bezug auf diese Stoffe den zuständigen kommunalen Vollzugsbehörden binnen 24 Stunden nach Feststellen dieser Aktivitäten melden.
Folgende Ausgangsstoffe für Explosivstoffe müssen gemeldet werden:
- Niedrigere Konzentrationen beschränkter Ausgangsstoffe für Explosivstoffe aus Anhang I, außer den oben aufgeführten
- Hexamin
- Aceton
- Kaliumnitrat
- Natriumnitrat
- Kalziumnitrat
- Kalziumammoniumnitrat
- Magnesium, Pulver
- Magnesiumnitrat-Hexahydrat
- Aluminum, Pulver
4. Was sind verdächtige Transaktionen?
Verdächtige Transaktion bedeutet jede Transaktion mit regulierten Ausgangsstoffen für Explosivstoffe, bei der nach Berücksichtigung aller relevanten Umstände der begründete Verdacht besteht, dass der betreffende Stoff bzw. das betreffende Gemisch für die unrechtmäßige Herstellung von Explosivstoffen verwendet werden soll.
Bitte versuchen Sie daher stets bei der Beurteilung verdächtiger Transaktionen sicherzustellen, dass alle Umstände der Situation betrachtet wurden. Eine Transaktion kann immer als verdächtig angesehen werden, wenn sich ein potenzieller Kunde auf mindestens eine der folgenden Art und Weisen verhält:
- Der beabsichtigte Verwendungszweck der Ausgangsstoffe für Explosivstoffe aus Anhang I und II scheint nicht klar zu sein;
- Der potenzielle Kunde scheint mit dem beabsichtigten oder regulären Verwendungszweck der Ausgangsstoffe für Explosivstoffe aus Anhang I und II (und den Anweisungen zum Umgang) nicht vertraut zu sein und kann den Verwendungszweck nicht plausibel erklären;
- Er wirkt nervös oder vermeidet Fragen, oder er ist kein Stammkunde, der regelmäßig oder in Abständen Produkte auf der Plattform kauft;
- Er ist nicht bereit, seine beabsichtigte Verwendung des Produkts / der Produkte mitzuteilen;
- Er beabsichtigt, Ausgangsstoffe für Explosivstoffe aus Anhang I und II in Mengen, Kombinationen oder Konzentrationen zu erwerben, die für eine legitime Verwendung ungewöhnlich sind;
- Er versucht, eine ungewöhnlich große Menge eines Produkts, ungewöhnliche Kombinationen oder Konzentrationen von Produkten zu kaufen;
- Er lehnt Alternativprodukte oder Produkte mit niedrigerer (aber für die geplante Verwendung ausreichende) Konzentration ab;
- Er verlangt Verpackungs- oder Liefermethoden, die von den üblichen, empfohlenen oder erwarteten Methoden abweichen;
- Er ist nicht bereit, einen Nachweis über seine Identität, seinen Wohnsitz oder gegebenenfalls Status als gewerblicher Verwender oder Wirtschaftsteilnehmer vorzulegen und/oder
- Er besteht auf ungewöhnlichen Zahlungsmethoden wie hohen Bargeldsummen.
5. Wie melden Sie verdächtige Transaktionen?
Wenn Händler eine verdächtige Transaktion mit meldepflichtigen Ausgangsstoffen für Explosionsstoffe aus den oben angeführten Listen feststellen, kontaktieren Sie bitte so schnell wie möglich die zuständigen nationalen Behörden und Wish. Beachten Sie, dass Händler verpflichtet sind, die zuständigen nationalen Behörden binnen 24 Stunden der Feststellung zu kontaktieren.
Eine Liste der zuständigen Behörden und nationalen Kontaktstellen für Händler finden Sie hier.
Ab dem 18. März 2022 UTC können Händler im Händler-Dashboard auf der Seite Hilfe > Sicherheitsmeldungen verdächtige Transaktionen wie folgt melden:
1). Geben Sie die Bestell-ID der entsprechenden verdächtigen Transaktion an
2). Klicken Sie im Dropdown-Menü auf den Grund für die Meldung:
„Verdächtige Transaktion oder Aktivität“
„Andere vermutete illegale Aktivitäten"
„Verdacht auf kriminelle Aktivitäten, die eine potenzielle Bedrohung für das Leben oder die Sicherheit von Personen darstellen"
„Anderer Grund”
3). Beschreiben Sie die Situation und geben Sie weitere Details unter „Ergänzende Erläuterung" an.
4). Klicken Sie auf „Absenden", um die Transaktion zu melden.
Wenn diese Bestellung noch nicht ausgeführt wurde, können Händler sie stornieren und rückerstatten, nachdem sie eine entsprechende verdächtige Transaktion gemeldet haben. Dies wirkt sich nicht negativ auf den Status des Händlers in Wish Standards aus. Zur Rückerstattung der Bestellung gehen Sie bitte zur Seite Nicht ausgeführte Bestellungen, und wählen Sie als Erstattungsgrund „Bestellung wurde gemeldet”
6. Wo finde ich weitere Informationen zur Verordnung über Ausgangsstoffe für Explosivstoffe?
Lesen Sie die Wish Händler-Richtlinien. Sie informieren Sie darüber, was Händler tun müssen, um ihren unabhängigen Pflichten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 2019/1148 nachzukommen.
Besuchen Sie die Website der Europäischen Union:
- Weitere Informationen zu Vorschriften zu Ausgangsstoffen für Explosivstoffe
- Informieren Sie sich über Verordnung (EU) Nr. 2019/1148
- Laden Sie die Liste zuständiger Behörden und nationaler Kontaktstellen herunter
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