Produktangebote, die Produkte falsch darstellen oder falsche Erwartungen in Kunden wecken, werden als irreführend eingestuft und sind verboten.
Wenn festgestellt wird, dass ein Produktangebot oder eine Produktvariation irreführend sind, könnte ein Verstoß durch den Händler vorliegen.
Was bedeutet „irreführendes Angebot“?
Ein „irreführendes Angebot“ ist ein Produktangebot, das ein Produkt falsch darstellt oder falsche Erwartungen bei den Kunden weckt. Dies ist ein Verstoß gegen die Händler-Richtlinien von Wish. Diese Produktangebote stellen das verkaufte Produkt durch irreführende Bilder, Titel, Beschreibungen, Größen-/Farboptionen und/oder Preise falsch dar. Diese Falschdarstellungen wirken sich negativ auf Kunden von Wish aus und werden auf dem Wish Marktplatz nicht toleriert. Angebote, bei denen festgestellt wurde, dass sie gegen diese Richtlinie zum Schutz vor „Irreführenden Angeboten“ verstoßen, unterliegen Maßnahmen und werden entfernt.
Beachten Sie, dass ein Produkt auf Grundlage der aktuellen Händler-Richtlinie als irreführend angesehen werden kann, wenn Unstimmigkeiten zwischen dem Hauptbild, dem Titel, den Beschreibungen und den angebotenen Produktvariationen bestehen.Der Titel, die Beschreibung, der Preis und die Bilder, mit denen für ein Produkt oder eine Variation geworben wird, sollten den verkauften Artikel klar und genau darstellen. Bitte machen Sie sich mit den Richtlinien von Wish für das „Angebot von Produkten" und „Irreführenden Angeboten" vertraut.
Was sind Beispiele für „irreführende Angebote"?
„Ungerechtfertigter Preispunkt"
Produktpreispunkte sollten einen angemessenen Marktwert für das verkaufte Produkt widerspiegeln, und Händler sollten in ihren Produktangeboten genaue Preisinformationen angeben. Produkte mit Preisen, die deutlich niedriger oder deutlich höher als der angemessene Marktwert sind, können einer Prüfung unterzogen werden. Darüber hinaus sollten die Produktpreise für verschiedene Varianten eines Produkts innerhalb eines Angebots nicht wesentlich variieren.
Beispiel:
Ein kostenlos angebotenes Smartphone ist kein realisierbarer Marktpreis.
„Widersprüchliches Kundenfeedback"
Angebote, die regelmäßig Feedback von Kunden erhalten, das darauf hinweist, dass das Produkt nicht das ist, was beworben wurde, werden als „irreführendes Angebot“ bezeichnet.
Beispiel 1:
Das Produktangebot bezieht sich auf "kabellose Kopfhörer", Kundenbilder zeigen jedoch, dass sie "Kopfhöhrer mit Kabel" erhalten haben.
Beispiel 2:
Laut Produktangebot handelt es sich bei dem Produkt um eine „Perücke mit Lace Front“ aus „menschlichem Haar“, aus den Fotos und dem Feedback des Kunden geht jedoch hervor, dass es sich um eine synthetische Perücke ohne Lace Front handelt.
„Die Mehrheit der Bilder zeigt das Produkt nicht.“
Alle in einem Angebot verwendeten Bilder sollten das verkaufte Produkt genau anzeigen. Bilder, die das Produkt in Gebrauch oder in Demonstrationsfähigkeit zeigen sollen, sind zulässig, dürfen jedoch nicht als erstes Bild oder als Mehrheit der Bilder verwendet werden.
Beispiel:
Alle Bilder zeigen einen Flachbildfernseher, aber das verkaufte Produkt ist eine Fernsehantenne.
„Diskrepanz zwischen Titel und Hauptbild"
Die Produkttitel und das Hauptbild sind ein wesentlicher Bestandteil der Darstellung eines Produkts. Wenn der Titel oder das Hauptbild des Produkts auf nicht benötigte Produkte oder Produktspezifikationen ausgerichtet ist, wird das Angebot als irreführend gekennzeichnet.
Beispiel:
Das Hauptbild und der Titel zeigen und beschreiben ein Smartphone, aber das verkaufte Produkt sind Kopfhörer.
„Das Produkt ist nicht der Fokus des Hauptbildes“
Das Listing kann als irreführend angesehen werden, wenn das verkaufte Produkt nicht im Fokus des Hauptproduktbildes steht.
Beispiel:
Der Produkttitel gibt an, dass es sich bei dem zum Verkauf angebotenen Artikel um eine drahtlose Bluetooth-Tastatur für iPads handelt, dies ist jedoch nicht der Fokus des Hauptbildes. Der zum Verkauf angebotene Artikel ist im Hauptbild auch nicht eindeutig gekennzeichnet.
„Fehlerhafte Darstellung der Größe im Hauptbild des Produkts“
Wenn die Größe des in diesem Listing verkauften Produkts im Hauptbild nicht klar ersichtlich ist, kann das Listing als irreführend angesehen werden.
Beispiel:
Die Größe des Kristallsteins, der im Hauptbild unten (links) dargestellt wird, stimmt nicht mit dem Kundenfeedback überein, wie im Bild rechts dargestellt. Das Produkt wirkt im Hauptbild größer als das Produkt, das der Kunde in Wirklichkeit erhält.
"Beschreibung und Paketgröße nicht wie beworben"
Paketgrößen im Titel, in den Bildern und/oder in den Beschreibungen eines Listings müssen miteinander übereinstimmen. Angebotene Pakete müssen in den verfügbaren Größen-/Farboptionen zu erwerben sein. Wenn das Kunden-Feedback immer wieder darauf hinweist, das ein Paket nicht den Angaben entspricht, wird das Listing entfernt und es werden Maßnahmen fällig.
Paketgrößen können die Anzahl der beworbenen Artikel, implizite Boxsets und/oder den Verkauf von Artikeln mit aufgelistetem Zubehör beinhalten. Darüber hinaus gilt das Bewerben von Geräten zur Speicherung mit ungenauen oder unrealistischen Kapazitäten als irreführend.
Beispiel 1:
Das verwendete Bild zeigt einen 6er-Pack, in der Beschreibung wird jedoch nur ein Gerät verkauft.
Beispiel 2:
Das Bild zeigt die falsche Angabe „1 TB“ für ein Speichergerät an.
„Irreführende Variation“
Variations-SKUs eines bestimmten Produkts sollten realistisch sein und dem zu verkaufenden Produkt entsprechen. Wenn unrealistische Varianten für ein Produkt aufgeführt werden, werden die Produktvarianten entfernt und Maßnahmen eingeleitet.
Beispiel 1:
Das Produktangebot bietet extreme, unrealistische Größen zu niedrigeren Preisen als die übrigen Optionen:
Beispiel 2:
Eine der Variationsoptionen besteht in der „Auswahl einer Größe“, um die Illusion eines niedrigeren Preises zu erzeugen:
Beispiel 3:
Die Produktoption enthält eine falsche Speicherkapazität, wie z. B. „2 TB“, was keine realistisch verfügbare Speicheroption für ein USB-Speichermedium ist:
„Händler informieren Kunden nicht eindeutig oder konsequent über unsinnige Produktabweichungen oder Mengenangaben“
Einige Produktlistings können Produktvarianten oder -mengen anbieten, die für einen normalen Kunden unsinnig sind. Händler weisen den Kunden jedoch im gesamten Produktlisting nicht eindeutig und konsequent auf diese Abweichungen hin. Beispielsweise kann ein Kunde erwarten, dass bestimmte Produkte zu einer festgelegten Menge angeboten werden (z. B. ein Paar Schuhe, ein vollständiges Kartenspiel usw.), aber Händler verkaufen die Produkte in einer Menge, die nicht mit dieser vom Kunden erwarteten Menge übereinstimmt, und kommunizieren dies nicht eindeutig im gesamten Produktlisting.
Beispiele:
Beim Produkt handelt es sich um ein Paar Schuhe, aber Händler listen nur den linken oder rechten Schuh auf. Oder das Produkt ist ein Kartenspiel, aber nur ein halbes Kartenspiel wird aufgelistet.
„Nicht belegte medizinische Behauptungen“
Wish gestattet nicht den Verkauf von Produkten mit nicht belegten medizinischen Behauptungen. Händler haften für die Legalität aller Behauptungen in Bezug auf Produkte.
Listings verstoßen gegen die Richtlinie für „Nicht belegte medizinische Behauptungen“, wenn Wish nicht in der Lage ist zu beweisen, dass es Beweise dafür gibt, dass das Produkt und die beworbenen Behauptungen glaubwürdig und rechtmäßig sind. Listings mit nicht belegten medizinischen Behauptungen gelten als irreführend und werden mit Maßnahmen belegt. Diese Maßnahmen können angefochten werden.
Produktangebote im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie, wie z. B. medizinische persönliche Schutzausrüstung (d. h. medizinische/chirurgische Gesichtsmasken, medizinische/chirurgische Handschuhe, Kittel, medizinische Gesichtsschutzschilde und medizinische Schutzbrillen), Handdesinfektionsmittel, chemische Oberflächendesinfektionsmittel, Luftreiniger und Desinfektionstücher dürfen unter keinen Umständen COVID-19 und Varianten im Text, in Bildern oder anderen vom Händler bereitgestellten Produktinformationen innerhalb der Angebote missbräuchlich verwenden. Beispiele umfassen, sind aber nicht beschränkt auf:
- Die direkte Nutzung der Formulierungen „COVID-19“, „Coronavirus“ und Varianten in relevanten Produktangeboten als Taktik, um Verbraucher zu erschrecken oder Rankings und Aufrufe zu manipulieren.
Beispiel 1:
Das Produktangebot enthält irreführende Behauptungen, dass das zu verkaufende Produkt eine „FFP2-Maske“ sei.
- Gefälschte FFP2:
Beispiel 2:
Testkits für die Selbstdiagnose auf das neuartige Coronavirus sind auf Wish nicht erlaubt und gelten als irreführend.
- COVID-19-Test:
Beispiel 3:
Diese Produktangebote enthalten irreführende bzw. nicht belegte medizinische Behauptungen.
- Gesichtsmaske:
Luftreiniger:
- 100 % Viruskiller:
“Als Markenprodukte ausgegebene Artikel”
Wenn Händler nach außen bewusst angebliche authentische Markenprodukte anbieten, tatsächlich aber nicht authentische Artikel liefern, kann das Produkt als irreführend angesehen werden.
Beispiel:
Händler verwenden in ihren Produktangeboten zu Unrecht Begriffe wie „zertifiziert“, „generalüberholt“ oder „gebraucht“, um nicht authentische, als Markenprodukte gekennzeichnete oder gefälschte Artikel zu verkaufen:
Bezieht sich „irreführendes Angebot“ auf die Bilder, den Titel und/oder die Beschreibung einer Produktauflistung?
Bei Produkten, die als „irreführendes Angebot“ gekennzeichnet sind, kann es ein oder mehrere Probleme geben, die einen Benutzer aktiv in die Irre führen, welches Produkt verkauft wird.
Jedes Angebot, das diesen Tag erhält, wird sorgfältig geprüft, einschließlich Preise, durchgestrichene Preise, Titel, Beschreibungen, Bilder, Größen- / Farboptionen und Kundenfeedback.
Was ist der Unterschied zwischen einem „irreführendem Angebot“, „irreführender Werbung“ und einem „mehrdeutigem Angebot“?
Produkte werden möglicherweise als "irreführende Werbung" gekennzeichnet, wenn klar ist, welches Produkt verkauft wird, aber unwahre, ungeprüfte oder übertriebene Informationen verwendet werden.
Produkte werden möglicherweise als „mehrdeutiges Angebot“ gekennzeichnet, wenn das verkaufte Produkt nicht eindeutig ist. Dies liegt manchmal an widersprüchlichen Informationen zwischen Bildern und Beschreibung.
Produkte werden als „Irreführende Listings“ gekennzeichnet, wenn ein Listing einen Verbraucher strategisch so täuscht, dass er annimmt, einen anderen Artikel zu einem sehr günstigen Preis kaufen. Maßnehmen können zudem eingeleitet werden, wenn der Artikel, den der Verbraucher erhält, von dem beworbenen Artikel im Angebot abweicht.
Gibt es eine Möglichkeit, einen Tag als "irreführendes Angebot" anzufechten? Kann der Verstoß entfernt werden?
Ein Händler kann ein „irreführendes Angebot“ anfechten, wenn er der Meinung ist, dass das Angebot fälschlicherweise als „irreführend“ eingestuft wurde.
Händler können die Streitfall-Funktion verwenden, um Produkte erneut zur Prüfung einzureichen.
Kann ich die irreführenden Listings bearbeiten, um den Richtlinien zu entsprechen und sie erneut listen zu lassen?
Nein, Produktbearbeitungsanfragen sind für irreführende Angebote nicht zulässig.
Kommentare
0 Kommentare
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.