Bestimmte Bestellungen in die Europäische Union und das Vereinigte Königreich können im Händler-Dashboard mit „ Bezahlung der Kundenmehrwertsteuer (‚PC-VAT‘) erforderlich“ markiert werden. Diese FAQ gibt Händlern Antworten auf einige häufig gestellte Fragen zu solchen Bestellungen.
Für die Europäische Union bestimmte Bestellungen
Der folgende EU-bezogene Abschnitt befasst sich mit den neuen Anforderungen für die Bestellabwicklung in der EU, die zum 1. Juli 2021, 12:00 Uhr MESZ, in Kraft treten. Weitere Informationen finden Sie hier.
Bei Bestellungen in die EU, die am oder nach dem 26. Juni 2021, 12:00 Uhr MESZ (d. h. 25. Juni 2021, 22:00 Uhr UTC) freigegeben wurden und die von außerhalb der EU versandt wurden oder werden, bei denen der erwartete*, vom Kunden gezahlte Produktpreis für die entsprechende Sendung mehr als €150 beträgt (ohne alle anderen Zahlungen des Kunden, wie Versand und Steuern), wird die Bestellung ab 1. Juli 2021, 12:00 Uhr MESZ (d. h. 30. Juni 2021, 22:00 Uhr UTC) im Händler-Dashboard mit „Bezahlung der Kundenmehrwertsteuer („PC-VAT") erforderlich" gekennzeichnet. Händler müssen bestimmte Versandunternehmen nutzen, die DDP-Dienste (Delivered Duty Paid, geliefert verzollt) bei der Abwicklung dieser Art von Bestellungen anbieten. Versandunternehmen, die DDP-Dienste anbieten, helfen Händlern bei der Abführung (beim Zoll) der von Wish eingezogenen MwSt. bzw. von Zöllen.
*Bitte beachten Sie, dass Wish die Kennzeichnung „Zahlung der Kunden-Mehrwertsteuer (PC-VAT) erforderlich“ auf einzelne Bestell-IDs im Händler-Dashboard anwendet und davon ausgeht, dass 1 Bestell-ID = 1 Versand/Paket. Daher entspricht der vorgesehene vom Kunden bezahlte Produktpreis für die Sendung dem vom Kunden bezahlten Produktpreis für die einzelne Bestell-ID. Weitere Informationen finden Sie unten.
Diese Kennzeichnung ist bei den entsprechenden Bestellungen auf der Seite Bestelldetails unter der Bestellübersicht neben der Bestell-ID zu finden sowie auf der Seite Bestellungen > Unausgeführte Bestellungen oder Bestellungen > Verlauf. Das Beispiel unten zeigt die Seite Bestellungen > Verlauf:
Das Bildschirmfoto oben zeigt, dass die Auswahl eines Versandunternehmens für Händler, die mit WishPost Waren vom chinesischen Festland und von außerhalb des chinesischen Festlands und von außerhalb der EU versenden, unterschiedlich sein wird. Das heißt konkret:
1. Händler, die vom chinesischen Festland aus mit WishPost verschicken:
Händler müssen diese Bestellungen über einen der drei unten aufgeführten WishPost Logistikwege versenden, die einen DDP-Service (Delivered Duty Paid, geliefert verzollt) anbieten und bei der Abführung (beim Zoll) des von Wish erhobenen MwSt.-Betrags bzw. der Zölle helfen:
- SunYou Europäische Express-Pakete
- EQ-Express Paket-HV-GC
- EQ-Expressparcel-HV-SC
Unter Umständen müssen die Händler den Versandunternehmen dieser entsprechenden WishPost Logistikwege auch bestimmte zusätzliche Bestellinformationen bereitstellen. Dies ist ein notwendiger Schritt beim Ausfüllen der Zollerklärung. Weitere Informationen finden Sie in diesem Hilfecenter-Artikel unter „1. Versand vom chinesischen Festland in die EU”.
Da für diese Bestellungen eine offizielle Zollanmeldung und ein genannter „verantwortlicher Importeur“ für die Abfertigung am EU-Zoll benötigt werden, sollten die Händler auf die folgenden, unter Umständen erforderlichen Maßnahmen gefasst sein:
1). Sie müssen den Versandunternehmen ihre eigene EU EORI-Nummber bzw. ihre UID-Nummer angeben UND/ODER
2). Die anwendbaren Zölle und sonstigen Zollabfertigungsgebühren bei der Einfuhr zahlen.
Versandunternehmen können auch verlangen, dass nicht in der EU ansässige Händler, die Waren von außerhalb der EU in die EU versenden, einen in der EU ansässigen Vertreter ernennen, der die mit der Einfuhr der Waren verbundenen Zollverpflichtungen übernimmt. Dieser Partner arbeitet mit dem nicht in der EU ansässigen Importeur zusammen um sicherzustellen, dass die Zollerklärung vollständig und korrekt ist, und er ist für den Inhalt der Zollerklärung haftbar. Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrem Steuerberater und Ihrem ausgewählten Versandunternehmen.
2. Für Händler, die Bestellungen von außerhalb des chinesischen Festlandes und außerhalb der EU versenden
Händler, die Bestellungen von außerhalb der EU und außerhalb des chinesischen Festlands in die EU versenden, müssen dafür eines der unten aufgeführten akzeptablen Versandunternehmen in Anspruch nehmen, das DDP-Dienste (Delivered Duty Paid, geliefert verzollt) anbietet und bei der Abführung (beim Zoll) des von Wish erhobenen MwSt.-Betrags bzw. der Zölle hilft.
Bitte beachten Sie, dass Händler, die einen der in der Tabelle unten aufgeführten Paketdienst für ihre DDP-Dienste in Anspruch nehmen wollen, zunächst beim jeweiligen Versandunternehmen anfragen müssen, ob dieses DDP-Dienste für die zu versendende Bestellung anbieten kann.
Carriername |
Unterstützte Herkunftsländer/-regionen für DDP-Dienste |
Art des Versandunternehmens |
AsendiaUK |
GB |
Gewerblich |
AsendiaUSA |
USA |
Gewerblich |
B2CEurope |
EU |
Gewerblich |
BPost |
BE |
Post |
BRTBartolini |
IT |
Gewerblich |
Colissimo |
Fr |
Gewerblich |
CorreosDeEspana |
ES |
Post |
CorreosExpress |
ES, PT |
Gewerblich |
DanmarkPost |
DK |
Post |
DeutschePost |
DE |
Post |
DHL |
US, CA, KR, JP, TR, JP, EU, MA, PK, IN |
Gewerblich |
DHLFreightSweden |
SE |
Gewerblich |
DHL Deutschland |
DE |
Gewerblich |
DHLPoland |
PL |
Gewerblich |
DirectLink |
EU |
Gewerblich |
DPD |
EU, RU |
Gewerblich |
DPDFrance |
Fr |
Gewerblich |
DPDGermany |
DE |
Gewerblich |
DPDUK |
GB |
Gewerblich |
FedEx |
US, CA, KR, JP, TR, JP, EU, MA, PK, IN |
Gewerblich |
GlobegisticsInc |
USA |
Gewerblich |
GLS |
EU, US |
Gewerblich |
GLSNetherlands |
NL |
Gewerblich |
GLSSpain |
ES |
Gewerblich |
Hermes |
GB |
Gewerblich |
Hermes Deutschland |
DE |
Gewerblich |
LandmarkGlobal |
EU, US, CA, AU |
Gewerblich |
LaPosteColissimo |
Fr |
Gewerblich |
MagyarPosta |
HU |
Post |
ParcelForce |
GB |
Gewerblich |
PortugalCTT |
PT |
Gewerblich |
PosteItaliane |
IT |
Post |
PostNL |
NL |
Post |
PTSWorldwideExpress |
TR |
Gewerblich |
PTTPosta |
TR |
Post |
QXPRESS |
KR |
Gewerblich |
Royal Mail |
GB |
Post |
RRDonnelley |
USA |
Gewerblich |
Sagawa |
JP |
Gewerblich |
Sending |
GB |
Gewerblich |
Spring |
EU |
Gewerblich |
TNT |
EU, US, CA, MA |
Gewerblich |
TNTFrance |
Fr |
Gewerblich |
UPS |
US, CA, KR, JP, TR, JP, EU, MA, IN |
Gewerblich |
USPS |
USA |
Post |
Yamato |
JP |
Gewerblich |
Händler müssen den Versandunternehmen auch bestimmte zusätzliche Bestellinformationen bereitstellen. Dies ist ein notwendiger Schritt beim Ausfüllen der Zollerklärung. Weitere Informationen finden Sie in diesem Hilfecenter-Artikel unter „2. Versand in die EU von außerhalb der EU UND außerhalb des chinesischen Festlands”.
Da für diese Bestellungen eine offizielle Zollanmeldung und ein genannter „verantwortlicher Importeur“ für die Abfertigung am EU-Zoll benötigt werden, sollten die Händler auf die folgenden, unter Umständen erforderlichen Maßnahmen gefasst sein:
1). Sie müssen den Versandunternehmen ihre eigene EU EORI- bzw. UID-Nummer angeben UND/ODER
2). Die anwendbaren Zölle und sonstigen Zollabfertigungsgebühren bei der Einfuhr zahlen.
Versandunternehmen können auch verlangen, dass nicht in der EU ansässige Händler, die Waren von außerhalb der EU in die EU versenden, einen in der EU ansässigen Vertreter ernennen, der die mit der Einfuhr der Waren verbundenen Zollverpflichtungen übernimmt. Dieser Partner arbeitet mit dem nicht in der EU ansässigen Importeur zusammen um sicherzustellen, dass die Zollerklärung vollständig und korrekt ist, und er ist für den Inhalt der Zollerklärung haftbar. Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrem Steuerberater und Ihrem ausgewählten Versandunternehmen.
Wie wirken sich kombinierte Pakete auf die Mehrwertsteuer für Bestellungen in die EU aus?
Wenn Sie mehrere Einzelbestellungen eines Kunden in einer Lieferung zusammenfassen möchten und der erwartete, vom Kunden gezahlte Produktpreis der Gesamtlieferung €150 übersteigt (ohne alle sonstigen Kundenzahlungen wie Versand und Steuern), müssen Sie dem Spediteur die MwSt. zahlen (auch wenn die einzelnen Bestellungen nicht mit „Bezahlung der Kundenmehrwertsteuer („PC-VAT”) erforderlich“ gekennzeichnet sind).
Daher müssen Händler Kundenbestellungen immer einzeln abwickeln.
Bitte beachten Sie, dass die Kennzeichnung „Bezahlung der Kundenmehrwertsteuer („PC-VAT“) erforderlich“ im Händler-Dashboard auf einzelnen Bestell-IDs platziert ist. Kombinierte Sendungen/Pakete werden nicht berücksichtigt. Das heißt, dass Wish generell davon ausgeht, dass 1 Bestell-ID 1 Sendung/Paket entspricht. Wish zieht die MwSt. daher bereits an der Kasse vom Kunden ein. Wenn Händler mehrere Bestell-IDs in einem Paket / einer Sendung zusammenfassen und der vom Kunden gezahlte Produktpreis der Gesamtsendung dadurch mindestens 150 € beträgt, müssen die Händler die MwSt. trotzdem noch an den Spediteur abführen, auch wenn der vom Kunden gezahlte Preis für die einzelnen Bestellungen maximal 150 € beträgt und die einzelnen Bestellungen nicht mit „Bezahlung der Kundenmehrwertsteuer („PC-VAT“) gekennzeichnet sind.
Bestellungen mit Bestimmungsland Vereinigtes Königreich
Bestellungen mit Bestimmungsland Vereinigtes Königreich, die aus einem Land außerhalb des Vereinigten Königreichs versandt werden und deren erwarteter, vom Kunden bezahlter Produktpreis für die entsprechende Sendung größer oder gleich 135.01 £ ist (ohne alle anderen Zahlungen des Kunden wie Versand, Versicherung und Steuern), werden seit dem 31. Dezember 2020, 23:00 Uhr UTC im Händler-Dashboard mit „Zahlung der Kundenmehrwertsteuer (‚PC-VAT‘) erforderlich“ gekennzeichnet. Händler müssen bestimmte Versandunternehmen nutzen, die diese Art von Bestellungen durch „Delivered at Place Plus“ (‚DAP+‘) Dienste abwickeln. Versandunternehmen, die „DAP+“-Dienste anbieten, können die MwSt. im Namen der Kunden an den Zoll abführen, solange der Händler die MwSt. an die Versandunternehmen überweist.
Diese Kennzeichnung ist auf der Seite Bestellungen > Nicht erfüllte Bestellungen oder Bestellungen > Verlauf sichtbar. Auf der Seite Bestellungen > Verlauf wird diese Kennzeichnung beispielsweise unter der Spalte Produkt anzeigen (SKU) für die entsprechenden Bestellungen angezeigt:
Wie im Bildschirmfoto oben dargestellt unterscheidet sich die Auswahl des Versandunternehmens für Händler, die mit WishPost vom chinesischen Festland sowie von außerhalb des chinesischen Festlands und von außerhalb Großbritanniens versenden. Insbesondere gilt:
1. Händler, die vom chinesischen Festland aus mit WishPost verschicken:
Händler müssen einen der folgenden WishPost Logistikkanäle nutzen, die „DAP+“-Dienste anbieten, um diese Art von Bestellung zu erfüllen:
- EQ-Express Paket GC
- EQ-Express Paket SC
2. Händler, die von außerhalb des chinesischen Festlands oder außerhalb von Großbritannien versenden:
Händler müssen ein bestätigtes Versandunternehmen für Bestellungen nach Großbritannien auswählen, das beim Versand dieser Art von Bestellung „DAP+“-Dienste anbietet. Eine vollständige Liste der bestätigten Versandunternehmen finden Sie hier.
Um die Änderungen der britischen Mehrwertsteuer ab dem 1. Januar 2021 zu berücksichtigen, wenn Großbritannien das EU-Mehrwertsteuersystem verlässt, gibt es eine Reihe weiterer damit zusammenhängender Anforderungen bei der Abwicklung von Bestellungen mit der Kennzeichnung „Zahlung der Kundenmehrwertsteuer (‚PC-VAT‘) erforderlich“, die von außerhalb Großbritanniens nach Großbritannien gesandt werden (sowie von allen Bestellungen mit Bestimmungsland Großbritannien). Weitere Informationen finden Sie hier.
API-bezogene Informationen
Was sind die API-bezogenen Änderungen, die Händlern bekannt sein sollten?
ERP-Partner sollten das folgende neue API-Feld aufnehmen:
pay_customer_vat_required (Dieses Feld ist „True“, wenn es sich um eine Bestellung mit „Bezahlung der Kundenmehrwertsteuer (‚PC-VAT‘) erforderlich“ handelt, und „False“, wenn nicht).
Händler sollten sich vergewissern, ob das ERP, mit dem sie arbeiten, das obige neue API-Feld übernommen hat.
Die folgenden API-Endpunkte sind davon betroffen:
- api/v2/order
- api/v2/order/multi-get
Speziell für Bestellungen nach Großbritannien mit der Kennzeichnung „Zahlung der Kundenmehrwertsteuer (‚PC-VAT‘) erforderlich“ müssen Händler, die von außerhalb des chinesischen Festlands und von außerhalb Großbritanniens versenden, ab dem 31. Dezember 2020, 23:00 Uhr UTC bei der Erstellung von Versandetiketten bestimmte Angaben zur Bestellung/Abwicklung machen (d. h. vom Kunden gezahlter Preis). Die erforderlichen Angaben sind dem Händler-Dashboard bzw. der API zu entnehmen. Mehr erfahren Sie hier.
Kommentare
0 Kommentare
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.