Dieser Artikel erläutert den „Know Your Customer"-Prozess (KYC). Dieses Verfahren ist für alle Wish-Händler im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) Pflicht. Wish-Händler im EWR müssen im Handelsregister eingetragen sein. Sie sind also als Vollkaufläute mit Nachweis über ihre Gewerbeanmeldung anzusehen. Aufgrunddessen werden diese Händler im Rahmen der Validierung ihres Shops aufgefordert, den KYC-Prozess abzuschließen. Nach erfolgreichem Abschluss der KYC-Verifizierung erhalten die Händler erste Produktaufrufe und – nach einer weiteren Überprüfung – die ersten Zahlungen. Sollten Händler den Prozess nicht abschließen, werden ihre Zahlungen zurückgehalten. B.
1. Warum muss ich den KYC-Prozess abschließen?
Wenn Händler ihre Produkte auf der Wish-Plattform verkaufen, erhalten sie bestimmte Finanzdienstleistungen (z. B. Entgegennahme der Zahlungen von Käufern und Bezahlung von Verkäufern). Einen Teil dieser Dienstleistungen erbringt Ihnen ContextLogic B.V., ein Wish-Unternehmen (vormals hier als „Wish" oder „wir" bezeichnet).
2. Warum muss ich den KYC-Prozess abschließen?
Wenn Händler ihre Produkte auf der Wish-Plattform verkaufen, erhalten sie bestimmte Finanzdienstleistungen (z. B. Entgegennahme der Zahlungen von Käufern und Bezahlung von Verkäufern). Einen Teil dieser Dienstleistungen erbringt Ihnen ContextLogic B.V., ein Wish-Unternehmen (vormals hier als „Wish" oder „wir" bezeichnet).
ContextLogic B.V. ist ein regulierter Finanzdienstleister, der daher bestimmte Vorschriften einhalten muss (wie das niederländische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und der Finanzierung von Terrorismus). Um den Vorschriften des Gesetzes gerecht zu werden, benötigen wir bestimmte Informationen von unseren Händlern. Der „Know Your Customer“-Prozess (KYC) ist ein erforderliches Verfahren, bei dem Händler bestimmte Dokumente zu ihrem Unternehmen hochladen müssen. Nur so können wir Händler als unsere Kunden für die Bereitstellung von Finanzdienstleistungen akzeptieren. Bei diesem Prozess nutzen wir zwei Anbieter: Fourthline und Dun & Bradstreet. Diese Anbieter erfassen (einen Teil der) Informationen im Auftrag von Wish.
Der KYC-Prozess ist erfolgreich abgeschlossen, sobald (i) Händler uns alle angeforderten Informationen und Unterlagen bereitgestellt haben, (ii) wir diese Informationen geprüft und (iii) entschieden haben, dass wir die Händler als Kunden zur Bereitstellung von Finanzdienstleistungen akzeptieren.
Alle im EWR ansässigen Händler, die auf Wish verkaufen, müssen, ab Beginn ihrer Zeit als Wish-Händler, während der gesamten Zeit, die sie auf der Plattform verkaufen, die Bedingungen des KYC-Prozesses erfüllen.
Sobald Händler den KYC-Prozess erfolgreich abgeschlossen haben, erhalten sie Aufrufe für ihre Produkte und nach einer weiteren Überprüfung auch Zahlungen. Wenn Händler dieses Verfahren nicht abschließen oder falsche Angaben machen, dürfen wir diesen Händlern keine Finanzdienstleistungen bereitstellen. Die Zahlungen an Händler bleiben dann gesperrt, bis der KYC-Prozess erfolgreich abgeschlossen ist. Wir können auch beschließen, dass wir nicht mit Händlern zusammenarbeiten möchten, weil sie falsche Angaben gemacht haben oder weil wir sie aus anderen Gründen als inakzeptables Risiko betrachten.
3. Bin ich Vollkaufmann oder Einzelhändler?
Wish-Händler im EWR müssen bei der Handelskammer angemeldet sein und gelten daher als Vollkaufleute. Beim KYC-Prozess müssen Händler daher diese Option auswählen (auch wenn sie selbständig oder als Einzelkaufmann tätig sind).
Bitte beachten Sie, dass es sich auf das Händler-Konto auswirken kann, wenn Sie die falsche Option auswählen.
4. Ich besitze keine Gewerbeanmeldung. Was sollte ich tun?
In bestimmten Ländern dürfen Händler auch ohne Gewerbeanmeldung als Einzelkaufmann Handel treiben. Dies gilt insbesondere für Spanien, Portugal und Schweden. Für diese Länder werden Ausnahmen gemacht, daher können Händler als Einzelhändler angesehen werden.
5. Welche Informationen werden für den KYC-Prozess benötigt?
Wir benötigen Informationen zu Händlern und ihrem Geschäft. Außerdem benötigen wir möglicherweise Nachweise, dass die von Händlern vorgelegten Informationen korrekt und gesetzmäßig sind.
Wir verlangen von Händlern auch Informationen zum wirtschaftlichen Eigentümer (UBO = Ultimate Beneficial Owner). Der UBO ist/sind die Person(en), die mehr als 25 % des Unternehmens unmittelbar (oder mittelbar) besitzen oder kontrollieren.
Darüber hinaus benötigen wir Angaben vom Antragsteller – offizieller Name (wie im Reisepass oder Personalausweis angegeben), Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Land des Wohnsitzes sowie ein Selfie der Person, die ihren Ausweis oder Pass hält. Bitte beachten Sie, dass der Antragsteller befugt sein muss, das Unternehmen zu vertreten.
Zusammenfassung der benötigten Unterlagen und Angaben:
- Personenbezogene Daten der Person, die das Formular ausfüllt
- Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer (Ultimate Beneficial Owner, UBO)
- Gültige ID (Reisepass oder Personalausweis)
- Foto des Antragstellers mit Ausweis
- Nummer der Eintragung im Handelsregister
- Gültige Geschäftsadresse
- Ein Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate) oder ein anderes gültiges Dokument über die Gewerbeanmeldung (ebenfalls nicht älter als 6 Monate)
Bitte beachten Sie, dass Kontoauszüge nicht als offizielles Dokument über die Gewerbeanmeldung angesehen und nicht akzeptiert werden.
6. Warum wurden meine KYC-Angaben abgelehnt?
KYC-Angaben können aus verschiedenen Gründen abgelehnt werden. Hier sind die häufigsten Gründe:
- Die hochgeladenen Dokumente sind ungültig
- Die hochgeladenen Dokumente sind verschwommen oder unvollständig
- Die Angaben sind falsch
Je nach Ablehnungsgrund der KYC-Informationen kontaktieren wir die Händler, damit der Prozess abgeschlossen werden kann.
7. Wann ist der KYC-Prozess abgeschlossen?
Nach Bereitstellung der angeforderten Informationen durch den Händler dauert es in der Regel einige Tage, bis wir diesen Prozess abgeschlossen haben. In manchen Fällen benötigen wir jedoch zusätzliche Informationen. Wir werden dann die Händler kontaktieren, damit der KYC-Prozess abgeschlossen werden kann. Nach Abschluss des Prozesses erhalten Händler Produktaufrufe und – nach einer weiteren Überprüfung – Zahlungen. Aus triftigen Gründen können wir Zahlungen jedoch weiter vorenthalten. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn wir feststellen, dass Händler bewusst falsche Informationen bereitgestellt haben.
8. Was geschieht mit meinen Daten?
Die im Laufe des KYC-Prozesses von Händlern bereitgestellten Daten werden wie vom Gesetz verlangt konkret zum Zweck „Knowing Your Customer" verwendet und gespeichert. Wir nehmen den Schutz der personenbezogenen Daten der Händler ernst und verarbeiten sie gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen. Weitere Informationen hierzu finden Händler in unserer Datenschutzerklärung.
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